An das Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Mittels Telefax: 0721/9101-382
Berlin, 24. November 2001
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den folgenden Hoheitsakt lege ich hiermit Verfassungsbeschwerde ein.
Kammergericht Berlin - 3. Zivilsenat - Geschäftsnummer 3 UF 9454,9455/00
Der Beschluss (Abschrift anbei) datiert vom 20.11.2001 und wurde mir am 24.11.2001 zugestellt. Diesbezüglich verweise ich auch auf meine ohne Angabe von Gründen
abgewiesene Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1237/01.
Zur Sache mache ich folgende Angaben.
Der Beschluss des Kammergerichts, mit dem mir das Recht auf Umgang mit meinen eigenen leiblichen Kindern abgesprochen wird, verstößt nach meiner Auffassung gegen folgende
Artikel des Grundgesetzes:
Zu 1.
Indem das Kammergericht mir unterstellt irgendwie "psychisch krank" zu sein und eine Gefahr für meine eigenen Kinder darzustellen, damit auch gleichzeitig meine Beschwerde
gegen den Beschluss der ersten Instanz als unbegründet bezeichnet und verwirft, verletzt es mich zutiefst in meiner Menschenwürde. Tatsächlich leide und litt ich niemals
an irgendeiner Krankheit und stelle und stellte auch niemals eine Gefahr für meine Kinder dar. Die Nosologie, welcher sich das Gericht bedient, stützt sich auf verfehlte
pseudowissenschaftliche und gemeingefährliche Auffassungen sog. Sachverständiger. Ich habe jederzeit meine Bereitschaft erklärt mir eine Krankheit nachweisen zu lassen.
Dies ist nicht geschehen, da es offensichtlich unmöglich, d. h. objektiv falsch ist. Folglich entbehrt die Auffassung und der Beschluss des Kammergerichts jeglicher
Grundlage. Richtig ist, dass ich an einer situationsbedingten psychischen Überbelastung litt, infolge welcher Schlafstörungen eintraten, welche zu einer vorübergehenden
geistigen Verwirrung führten. Die einzige Frage, welche man sich hier stellen könnte ist, ob die mutwillige Trennung, bzw. der praktische Verlust der eigenen Kinder eine
psychische Belastung darstellen. Ich kann von meiner Seite aus subjektiv erklären, dass es für mich keine schlimmere psychische Belastung geben kann, insofern ist das
Unverständnis des Gerichts in keiner Weise nachvollziehbar. Ich möchte aber über die Gesinnung und die Motive der deutschen Justiz nicht weiter und näher mutmaßen.
Jedenfalls ist es Vorschrift des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass der innerstaatliche Rechtsweg vor einer dortigen Beschwerde ausgeschöpft werden muss.
Daher ist auch die Kostenentscheidung des Gerichts auch völlig unverständlich, da ich ja gezwungen war Beschwerde einzulegen, obwohl mir eigentlich schon von vorn herein
klar war, dass dies bei dieser Justiz nur eine Zeitverschwendung darstellt. Nun wurde ich über ein Jahr lang völlig sinnlos psychisch auf die Folter gespannt und soll nun
dafür auch noch bezahlen. Da ich Opfer allerschwerster Menschenrechtsverletzungen bin, erhoffe ich mir ohnehin nur Hilfe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Zu 2.
Mein verwirrtes oder "krankhaftes" Verhalten ist als Reaktion auf die objektive Verletzung meiner natürlichen Menschenrechte zu sehen, später auch auf das sittenwidrige,
da betrügerische, eigenprofitorientierte, kontraproduktive und somit schädliche Wirken der sog. Sachverständigen. Seitens dieser wurde ich durch die zwangsweise
Verabreichung gehirnschädigender Substanzen auch in meiner körperlichen Unversehrtheit gefährdet. Aufgrund meiner extrem traumatischen Erfahrungen mit Psychiatern, kann
ich die Forderung des Gerichts mich freiwillig in die Obhut eines solchen zu begeben, nur als Aufruf zum Suizid werten und dies kann unmöglich im Sinne und Interesse
meiner Kinder liegen. Somit macht das Kammergericht die Lösung des Problems unmöglich, d. h. versucht mich seinerseits offensichtlich psychisch zu destabilisieren und in
eine Krise zu stürzen, insbesondere da der Beschluss für mich völlig unakzeptabel und nur als absurd zu werten ist. Wenn ich irgendwie krank wäre, so wären das Gericht und
seine Sachverständigen verpflichtet einen diesbezüglichen Nachweis zu führen, insbesondere da ich keine Möglichkeit habe meine Gene selbst zu analysieren. Es liegt auch
überhaupt keine Stellungnahme vor, um welcher Art Erkrankung es sich handeln sollte, auch wurde ich seitens der sog. Sachverständigen niemals gefragt, ob ich tatsächlich
nur schlecht geschlafen habe. Von komplexen Ursachen kann keine Rede sein. Tatsächlich handelt es sich bei der Lage, in der ich mich befinde, um einen selbst erfüllenden
völlig absurden Albtraum, aus dem es offensichtlich, wenigstens in diesem Land, kein entrinnen gibt.
Zu 3.
Ich sehe mich im Hinblick auf meine Kinder eindeutig als Opfer einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung. Offensichtlich werde ich, aufgrund des Umstands, dass ich
meinen Kindern emotional verbunden bin, als fremdartig oder "unmännlich" angesehen. Dies wiederum Verstärkt meine Sorge um das Wohl meiner Kinder, da ich meinerseits das
Unverständnis mir gegenüber als fremdartig und bedrohlich empfinde.
Zu 4.
Das Kammergericht moniert meine Eingaben, mit denen ich versucht habe Sachverhalte und Standpunkte zu klären. Weltanschauliche Bekenntnisse als krank und
behandlungsbedürftig zu bezeichnen, ist natürliches Wesensmerkmal eines jeden totalitären Regimes. Mein Eindruck ist, dass die Justiz in Deutschland in anmaßender Weise
Herrschaftsfunktionen wahrnimmt. Die Aufgabe der Justiz wäre es Recht zu sprechen und nicht nach selbst gewählten Kriterien missliebige Bürger zu tyrannisieren und sie
ihrer elementarsten Menschenrechte zu berauben.
Zu 5.
Hier gilt das selbe wie unter Punkt 4.
Zu 6.
Mein Eindruck ist, dass die deutsche Justiz in Zusammenarbeit mit den sog. Sachverständigen eine Herrschaftsfunktion der Zerstörung von Familien betreibt, um Menschen zu
desintegrieren, zu isolieren und zu verunsichern. Anders ist nicht zu erklären, warum familiäre Probleme nicht durch Familientherapie, sondern mithilfe gehirnschädigender
Substanzen gelöst werden. Auch scheint es gängige Praxis zu sein den destruktiven Elternteil stets ins Recht zu setzen, was die eigentliche und tatsächliche Ursache der
Verunsicherung der Kinder darstellt. Mir gegenüber haben die Kinder niemals erklärt, dass sie sich vor mir unsicher fühlen, dazu gibt es auch keinen objektiven Grund.
Vielmehr wird meinen Kindern damit geschadet, dass sie in einer völlig verkehrten Welt aufwachsen müssen und ihnen die Möglichkeit verwehrt wird sich selbst ein objektives
Bild der Wirklichkeit aufzubauen. Tatsächlich basiert diese ganze Gesellschaft nur auf künstlicher Verunsicherung und Verwirrung, genau wie meine Problematik ein völlig
künstlich erzeugtes absurdes Problem ist. Jedenfalls ist die Rechtslage seit dem 1.7.1998 eindeutig geklärt und das Gericht verstößt nun selbst auch gegen Art. 97 Abs. 1,
insbesondere wohl deshalb, weil der immer immenser werdende Schaden, von dem es natürlich genügend Profiteure gibt, durch die Rechtsunsicherheit vor dem 1.7.1998 ausgelöst
wurde.
Als Anlage füge ich das Inhaltsverzeichnis der von mir recherchierten wissenschaftlichen Unterlagen bei. Offenbar scheitert vieles daran, dass kein deutscher Richter der
englischen Sprache mächtig ist und mir ist es nicht möglich einen vereidigten Dolmetscher zu finanzieren. Angesichts des pathologischen Starrsinns und der Uneinsichtigkeit
deutscher Richter, wäre dies aber wohl auch nur reine Geldverschwendung.
Mit freundlichen Grüßen,
Betreff: Nachtrag zu Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2021/01.
Berlin, 29. November 2001
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Verfassungsbeschwerde vom 24.11.2001 ergänze und erweitere ich hiermit auch auf den nachfolgenden Hoheitsakt.
Kammergericht Berlin - 3. Zivilsenat - Geschäftsnummer 3 UF 323/01
Der Beschluss (Abschrift anbei) datiert vom 20.11.2001 und wurde mir am 29.11.2001 zugestellt.
Zur Sache mache ich folgende Angaben.
Der o. g. Beschluss entbehrt jeglicher Grundlage. Insbesondere die Behauptung, die Kindesmutter vereitele den Umgang mit meinen Kindern wegen meines "Gesundheitszustands".
Tatsächlich ist mein "Gesundheitszustand" durch das Verhalten, nämlich die böswillige, intrigante und heimtückische Umgangsvereitelung seitens der Kindesmutter verursacht.
Die Behauptungen des Gerichts beruhen auf Fehlern in der Diagnostik der Psychiater, welche das Verhalten der Kindesmutter bei der Beurteilung meines "Gesundheitszustands"
im September 1994 gar nicht in Betracht gezogen haben. Die Psychiatrie wiederum kann sich allenfalls darauf berufen, dass es aufgrund der Rechtslage vor dem 1.7.1998
ohnehin nicht möglich gewesen wäre auf das Verhalten der Kindesmutter Einfluss zu nehmen. Nun hat sich die Rechtslage geändert und das Gericht in Zusammenarbeit mit den
sog. Sachverständigen, machen mein Recht auf Umgang mit meinen Kindern von meiner Bereitschaft abhängig, mich freiwillig in die Obhut eines Psychiaters zu begeben. Die
Vergangenheit hat aber eindeutig bewiesen, nämlich sechs sog. "Rückfälle", dass die Sicht- und Vorgehensweisen der Psychiatrie völlig verfehlt und absurd sind. Diese
verfehlten Sichtweisen äußerten sich auch darin, dass mir seitens der Psychiatrie eröffnet wurde, dass ich mich aufgrund dieser sog. "Rückfälle" leider mit einer
lebenslänglichen Einnahme von Neuroleptika (sinngemäß übersetzt Nervengifte) abfinden muss. Es ist bislang nirgends erkennbar geworden, dass die sog. Sachverständigen von
dieser Einschätzung abgewichen wären, insbesondere empfehlen sie ihrerseits nach wie vor keine Familientherapie zum Zwecke der Beilegung des vorliegenden Konflikts,
sondern fördern die Kindesmutter sogar in ihrem destruktiven Verhalten. Da ich aber seit März 1998 keine Neuroleptika einnehme und nicht wieder "rückfällig" geworden bin,
müsste ich wie bislang hinreichend dargelegt, tatsächlich lebensmüde sein um mich freiwillig in eine psychiatrische Praxis zu begeben und mich diesen absurden Sichtweisen
zu unterwerfen. Insbesondere bin ich auch der begründeten Auffassung, dass es sich beim Wirken der Psychiatrie im Allgemeinen um einen machtpolitisch motivierten Holocaust
handelt und habe die Psychiatrie deshalb auch verklagt. Es ist für mich mittlerweile auch zweifelsfrei klar und erwiesen, dass dieses Wirken der Psychiatrie von der Justiz
wissentlich gebilligt wird. Da der Kindesmutter klar ist, dass ich einer weiteren psychiatrischen Misshandlung niemals zustimmen werde, ich dies bislang auch schon öfter
klar zum Ausdruck gebracht habe, ist völlig klar, dass diese Forderung nur dem Zwecke dienen kann den Umgang mit meinen leiblichen Kindern weiter heimtückisch zu
verhindern. Ich habe meinerseits auch mehrfach erklärt, dass den Kindern aus der Übertragung des Sorgerechts auf meine Person keinerlei Nachteile entstehen würden.
Insbesondere würde ich es den Kindern freistellen, ob sie weiterhin bei ihrer Mutter wohnen wollen oder nicht. Auch würde ich mich, aus den fälligen
Schadensersatzforderungen an die Psychiatrie, an der Finanzierung einer Familientherapie beteiligen, da mir selbstverständlich auch klar ist, dass die Geschehnisse für die
Kinder belastend gewesen sein müssen und auch weiterhin sind. Mir ist aber sehr daran gelegen, dass die Kinder ein realistisches und gesundes Bild und Verhältnis zu meiner
Person haben und aufbauen.