Der Polizeipräsident in Berlin
- GeschZ.: 991220/5305-7
Direktion 1 VB III 5
Pankstraße 29
13357 Berlin

Berlin, 3. April 2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nachfolgend eine Liste mutmaßlich korrupter Personen, sortiert nach meinen subjektiven Wahrnehmungskriterien. Darin sind keine Psychiater, Gutachter oder Justizbedienstete enthalten.

  1. RA Dr. Niethammer-Jürgens, Teltower Damm 54, 14167 Berlin
  2. RA Thormeyer & RA Enners, Hermannstr. 256-258, 12049 Berlin
  3. RA Willutzki & RA Puder, Fehrbelliner Str. 50, 10119 Berlin
  4. RA Saschenbrecker & René Talbot, Scharnweberstr. 29, 10247 Berlin
  5. Cornelia Neubert (AOK), Wilhelmstr. 1, 10963 Berlin
  6. RA Wähner, Maaßenstr. 10, 10777 Berlin
  7. RA Peter, Boddinstr. 1, 12053 Berlin

Des Weiteren habe ich bei unterschiedlichen Rechtsanwalts Vereinen und Verbänden telefonisch um Hilfe nachgesucht und niemals irgendeine Rückmeldung erhalten, auch nicht von der Heinrich-Böll-Stiftung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Staatsanwaltschaft Berlin - 2 Wi Js 109/01


Staatsanwaltschaft Berlin
- Beschwerde zu Geschäftszeichen: 2 Wi Js 109/01
Turmstraße 91
10548 Berlin

Berlin, 1. Juni 2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ihr Schreiben vom 28. Mai 2001, vermag ich nur noch als pure Verballhornung bezeichnen. Am 22. November 2000 habe ich hypothetische Annahmen formuliert, die durch immer mehr Indizien zur Gewissheit werden. Dass es sich dabei, bis zum Beweis des Gegenteils nur um Mutmaßungen handeln kann, ist doch selbstverständlich. Ansonsten könnte man mir unterstellen, ich würde mir seherische Fähigkeiten anmaßen und somit würde ich mich selbst wieder zu einem Fall für die Psychiatrie machen. Klar habe ich nicht die Befugnis Geldströme in diesem Land zu kontrollieren und zu überwachen, daher kann ich ja meine Behauptungen auch unmöglich durch Unterlagen unter Beweis stellen. Jedenfalls sprechen alle Indizien dafür, dass seitens der Psychiatrie und Pharma-Industrie Schutzgelder an die organisierte "Rechts"-Anwaltschaft gezahlt werden zum Ziele und Zwecke der Verhinderung öffentlicher Klagen. Aus den Akten geht ja auch hervor, dass die Unterschrift eines "Rechts"-Anwalts für die Erhebung einer solchen Klage unabdingbar ist. Daher ist der Verdacht doch naheliegend, insbesondere da keine anderen rationalen Gründe erkennbar sind, warum ich seitens so vieler Rechtsanwälte sabotiert werden sollte und mir eine Unterschrift verweigert wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Oberstaatsanwaltschaft Berlin - 2 Wi Js 109/01


Staatsanwaltschaft Berlin
- Beschwerde zu Geschäftszeichen: 2 Wi Js 109/01
Turmstraße 91
10548 Berlin

Betreff: Ihr Schreiben vom 7.6.2001, bei mir eingegangen 20.6.2001.

Berlin, 20. Juni 2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben und Aufklärung des Sachverhalts. Ihrem Schreiben entnehme ich, dass es Rechtsanwälten generell völlig frei gestellt ist ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz für den oder die Meistbietenden zu arbeiten. Diesem Sachverhalt vermag ich noch zu folgen, aber dann sehe ich mich gezwungen Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen, nämlich gegen die Personen, welche die folgende zwingende Formvorschrift zu verantworten haben: § 172 Abs. 3 Satz 2 (erster Halbsatz) StPO. Aus Ihren Ausführungen ergibt sich folgerichtig, dass mit dem Erlass dieser Formvorschrift Recht und Gesetz meistbietend veräußert wurde. Dies kann nur durch Personen geschehen sein, die in einem öffentlichen Dienstverhältnis als Gesetzgebungsbefugte stehen. Die Strafanzeige begründe ich damit, dass mein gesunder Menschenverstand mir sagt, dass die Veräußerung von Recht und Gesetz unmöglich rechtens sein kann.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Generalstaatsanwaltschaft Berlin - 1 Zs 1621/01