Amtsgericht Mitte
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Betreff: Schreiben AG Neukölln vom 6.12.2001, bei mir eingegangen am 18.1.2002.Berlin, 18. Januar 2002 Sehr geehrte Damen und Herren,
das o. g. Schreiben anbei zur Kenntnisnahme. Warum mir diese Auskunft nicht von den dortigen Sachbearbeiterinnen erteilt werden konnte und warum ich den nun doch nicht
berichtigten Beschluss bislang immer noch nicht zurück erhalten habe, ist mir gänzlich schleierhaft.
Mit freundlichen Grüßen,
Berlin, 10. Februar 2002 Sehr geehrte Damen und Herren,
sollte es unabdingbar notwendig sein mich beim Landgericht gemäß § 78 Abs. 1 ZPO durch einen Anwalt vertreten zu lassen, beantrage ich hiermit die Beiordnung eines entsprechenden Anwalts gemäß § 78b Abs. 1 ZPO.
Mit freundlichen Grüßen,
Landgericht Berlin - 51 T 158/01 |
Landgericht Berlin
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Betreff: Ihr Schreiben vom 30.7.2002, bei mir eingegangen 3.8.2002Berlin, 3. August 2002 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei die, entsprechend Ihrem o. g. Schreiben abgewandelte Klage. Ich vermag aber Ihrer "Anheimstellung" in Punkt 2 nicht zu folgen, da weder meine Klage vom 26.6.2001 so formuliert war, noch habe ich dem Beklagten einen solchen Auftrag tatsächlich jemals erteilt. Insofern ist es mir völlig unmöglich Ihrer Forderung nach Abänderung meiner Klage nachzukommen. Warum das Landgericht Berlin eigenmächtig den Wortlaut meiner Klage abgeändert und verfälscht hat, vermag ich nicht zu beurteilen, ich bleibe jedenfalls bei meiner Version der Klage. Die Akten des Arbeitsamts hatte ich ohnehin zum damaligen Zeitpunkt, als ich dem Beklagten meinen Auftrag erteilt habe, bereits eingesehen und diese haben mich folglich gar nicht mehr interessieren können. Im übrigen habe ich die mich interessierenden begründenden ärztlichen Unterlagen bislang immer noch nicht einsehen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Amtsgericht Berlin Mitte - 3 C 156/01 |
Justizkasse Berlin
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