Arbeitsamt Berlin-Mitte
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Sozialgericht Berlin
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Berlin, 18. April 2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
betreffend der o. g. Einladung beantrage ich die noch ausstehende und gemäß § 35 Abs. 3 SGB X Buch längst überfällige Begründung des Verwaltungsakts der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 19.3.2002. Mir persönlich liegt eine derartige Begründung bislang nicht vor und ohne diese betrachte ich mein persönliches Erscheinen bei der Verhandlung als überflüssig, denn die Angelegenheit wäre sowieso klar und ich beantrage somit die Einsetzung in den vorherigen Stand zum Zwecke der Prüfung der Wissenschaftlichkeit des zu meiner Person erstellten psychiatrischen Gutachtens, bzw. psychiatrischer Diagnosen im Allgemeinen, im Sinne der Feststellung von Verantwortung und Haftung für die nun seit fast 10 Jahren der Auseinandersetzung mit und gegen die Psychiatrie der Öffentlichkeit entstandenen Schäden. Ich trete in diesem und im vorherigen Verfahren beim Sozialgericht in doppelter Eigenschaft auf - nämlich zum einen als jemand der ins normale Berufsleben reintegriert werden möchte und zum anderen vorrangig als Bürger und ehemaliger bzw. "hoffentlich" künftiger Steuer- und sonst. Beitragszahler, der sich natürlich fragt wie und wozu die Beiträge, die er zwangsweise zu entrichten hat verwendet werden und wie ich es am eigenen Leibe erfahren durfte im meinem Fall verwendet wurden. Ich sähe es eigentlich mit als Aufgabe der Justiz über die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder zu wachen. Dass die Justiz sich dieser Aufgabe offensichtlich verweigert muss mich als Bürger natürlich sehr nachdenklich stimmen und so ist auch mein Vorgehen in diesem Prozess zu verstehen - dies nur zu Ihrem verbesserten Verständnis. Ansonsten liegen meine Hoffnungen im Vorgehen gegen die Psychiatrie eher beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der auch eine viel bessere Übersicht in meinem Fall hat, da mein eigentliches Problem eher im familiären Bereich liegt, bzw. in der geistesgestörten Familienpolitik in diesem "unserem" Land.
Mit freundlichen Grüßen,
Landessozialgericht Berlin
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