Arbeitsamt Berlin Mitte - ALH Bescheid

Arbeitsamt Berlin-Mitte
- Ihr Zeichen: III 213 962A172160
Herr Albrecht
Charlottenstr. 90
10969 Berlin

Mittels Telefax: (030) 555599-4060

Betreff: Ihr Bescheid vom 22.8.2003, bei mir eingegangen am 27.8.2003.

Berlin, 27. August 2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen die Befristung der Bewilligung der Arbeitslosenhilfe bis zum 8.4.2002 lege ich hiermit Widerspruch ein.

Begründung

Ihr Bescheid entbehrt jeglicher Grundlage, bzw. die entsprechende Begründung ist nur als absurdes Konstrukt zu bezeichnen. Ich verweise auf meine Schreiben vom 23.3.2002 und 11.4.2002 an Frau Maier bzw. 26.3.2002 an Herrn Grothe in denen ich mein Nichterscheinen zu Ihren bezeichneten Meldeterminen wohl begründet habe. Wenn Sie sich in Ihrer Begründung darauf berufen, dass ich mich geweigert hätte einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin nachzukommen, so war und ist doch die objektive Beurteilung meines Gesundheitszustands genau der Gegenstand meines ganzen Klageverfahrens. Für solche Untersuchungen stehe und stand ich ja jederzeit gern zur Verfügung. Ich darf daran erinnern, dass mir die Diagnose einer Krankheit "Schizophrenie" anhaftet, welche ja von den Gutachtern Ihres Hauses bestätigt wurde – Gegenteiliges ist mir bislang noch nie mitgeteilt worden. Insofern ist auch die Weiterzahlung der Leistungen Ihrerseits auch gar nicht nachvollziehbar. Ich würde gern erfahren auf welcher Grundlage die Weiterzahlung überhaupt erfolgt, wenn es denn stimmt, dass ich an einer solchen "Krankheit" leide, was ja eigentlich nur im Rahmen ärztlicher Gutachten festgestellt bzw. entsprechend auch widerlegt werden kann. Fest steht, dass ich mit einer solchen "Krankheit" auf dem normalen Arbeitsmarkt nicht vermittelbar bin und dass ich als solcher "Erkrankter" mich nicht eigenmächtig für gesund erklären kann. Insofern ist es unabdingbar erforderlich auf juristischem Wege im Rahmen einer Tatsachenerhebung den objektiven Wahrheitsgehalt dieser "Diagnose" festzustellen, insbesondere auch zum Zwecke der Feststellung einer Schadenshaftung im Falle eben einer Fehldiagnose. Dass nun die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung für Fehler von Ärzten und Gutachtern aufkommen sollen, empfinde ich als einen Skandal und würde auch liebend gern auf Ihre Nachzahlungen verzichten, völlig unabhängig ob ich nun an einer "Schizophrenie" leide oder nicht. Meine Schadensersatzklage ist eh beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig und ich bestehe eben darauf, dass die tatsächlich Verantwortlichen in Haftung genommen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Arbeitsamt Berlin Mitte - Widerspruchsbescheid


Sozialgericht Berlin
- Aktenzeichen: S 60 AL 5853/03
Invalidenstraße 52
10557 Berlin

Mittels Telefax: (030) 90165-248

Betreff: Widerspruchsbescheid 98 - Kd.-Nr.: 962A172160 W 4739/03 vom 7.11.2003, bei mir eingegangen am 11.11.2003.

Berlin, 11. November 2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen den vorbezeichneten Widerspruchsbescheid des Arbeitsamts Berlin Mitte, bezüglich Befristung der Bewilligung meiner Arbeitslosenhilfe bis zum 8.4.2002 erhebe ich hiermit Klage.

Begründung

Ich verweise zunächst auf den Wortlaut meines wohlbegründeten Widerspruchs vom 27.8.2003 gegen den entsprechenden Bescheid des Arbeitsamts Berlin Mitte vom 22.8.2003. Der einzig strittige Punkt ist offenbar, ob mein Nichterscheinen zu entsprechenden Meldeterminen gemäß § 145 SGB III am 8.4.2002 und 11.4.2002 begründet oder unbegründet war, obwohl ich mein Nichterscheinen fristgerecht angekündigt und auch sehr wohl schriftlich begründet habe. In diesem Zusammenhang ist meine damals anhängige Klage Az. S 80 AL 2317/01 und deren Gegenstand zu berücksichtigen. Die Begründung ergibt sich folgerichtig aus dem seither immer noch vorliegenden Sachverhalt, nämlich dass ich laut des von mir damals schon angefochtenen ärztlichen Gutachtens auch weiterhin an einer "endogenen" Geisteskrankheit genannt Schizophrenie angeblich leide. Dieses ärztliche Gutachten stellt eine hinreichende Entschuldigung für mein Nichterscheinen dar, denn als solcher Geisteskranker bin ich ja nicht vermittelbar und ein Erscheinen zu einem Meldetermin wäre somit völlig sinnlos. Sinniger Weise liegt mir das zur Begründung meines Nichterscheinens erforderliche Gutachten selber gar nicht vor. Vielmehr verfügt das Arbeitsamt selbst über dieses Gutachten und verweigert mir seit Jahren die Akteneinsicht bzw. eine entsprechende Abschrift. Deshalb beantrage ich erneut die Frage meines Gesundheitszustands durch ein ärztliches Gutachten feststellen zu lassen, damit diejenigen Gutachter und Ärzte zur Rechenschaft gezogen werden können, die mutmaßlich falsche Gutachten und Diagnosen "erstellt" haben. Die Aufhebung des Aufhebungsbescheids zum 8.4.2002 wurde bislang auch gar nicht begründet, obwohl ich gemäß § 35 Abs. 3 SGB X einen Anspruch darauf habe und dies auch mehrfach explizit beantragt hatte. Nach meiner Auffassung ist dieser Verwaltungsakt nichtig und stellt sogar einen kriminellen Tatbestand der Verdunkelung und Untreue dar, da ja mutmaßlich nur die Fehlleistung der Gutachter des Arbeitamtes auf Kosten der Steuer- und sonstigen Beitragszahler vertuscht werden soll. Also entweder müsste ich krank und unvermittelbar sein, oder die "verantwortlichen" Ärzte und Gutachter wären für ihre Fehlleistungen in Haftung zu nehmen. Die Richtigstellung der Feststellung meiner Geisteskrankheit kann nur durch ein aufhebendes ärztliches Gutachten erfolgen und nicht durch einen willkürlichen und somit nichtigen Verwaltungsakt, wie er in mutmaßlich krimineller Weise seitens des Arbeitsamts Berlin Mitte erlassen wurde, denn das Arbeitsamt ist keinesfalls qualifiziert ärztliche Gutachten aufzuheben oder sich über deren Inhalte willkürlich hinweg zu setzen. Insofern bestehe ich weiterhin auf einer objektiven und wahrheitsgemäßen Feststellung meines Gesundheitszustands, da ich selber naturgemäß darüber auch nicht urteilen kann - NEMO IUDEX IN CAUSA SUA.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Sozialgericht - S 60 AL 5853/03

Sozialgericht Berlin
- Aktenzeichen: S 60 AL 5853/03
Invalidenstraße 52
10557 Berlin

Betreff: Ihr Schreiben vom 13.2.2004, bei mir eingegangen am 19.2.2004.

Berlin, 21. Februar 2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei die von Ihnen benötigten Erklärungen. Es ist und war schon immer mein Anliegen zum Zwecke einer möglichst objektiven Wahrheitsfindung größtmögliche Transparenz herzustellen. Falls sich das Gericht tatsächlich ernsthaft mit der Problematik auseinander setzen möchte, hab ich noch entsprechende Literaturhinweise in englischer Sprache beigefügt. Die Perspektive und Betrachtungsweisen der "Ärzte" sind mir aus meinem sabotierten Strafprozess 3 Ws 32/01 (vgl. EMRK Art. 6 ./. StPO Anwaltszwang im Klageerzwingungsverfahren) beim Kammergericht Berlin hinlänglich bekannt. Um die Wahrheitsfindung weiter zu beschleunigen, lege ich vorab meine Gegenposition dar.

Es geht mir persönlich nicht darum die Existenz von "Psychosen" bzw. Zuständen geistiger Verwirrung in Zweifel zu ziehen. Objektiv gesehen stimmt es, dass ich zum Zeitpunkt sämtlicher aufgeführter "Einlieferungen" geistig verwirrt war - mir liegt es fern dies zu bestreiten. Worum es geht ist die Frage nach den Ursachen geistiger Verwirrung bzw. von "Psychosen" und damit einhergehend nach den geeigneten Behandlungsmethoden, zum einen um eine "Psychose" zu beenden und zum anderen um weitere "Rückfälle" zu verhindern. Wenn sich also die "Ärzte" auf etwaige vorliegende Behandlungseinwilligungen berufen möchten, so erkläre ich, dass diese unter Androhung weit unangenehmerer gewaltsamer Zwangsbehandlungen erpresst wurden und somit als nichtig anzusehen sind.

Aus sog. schulmedizinischer Sicht besteht wohlgemerkt lediglich ein Konsens darüber (also keinerlei faktischer Nachweis), dass sog. Psychosen eine genetisch bedingte Erkrankung genannt Schizophrenie zugrunde liegt (Ausnahme bilden Drogen - z. B. LSD - induzierte Psychosen), die bei den "Betroffenen" irgendwann mehr oder weniger aus heiterem Himmel dazu führt, dass das chemische Gleichgewicht im Gehirn gestört wird. Nun ist ja die Genanalyse glücklicher Weise so weit fortgeschritten, dass es möglich sein sollte einen solchen genetischen Nachweis zu führen - ich stelle mich für solche Analysen jederzeit gern zur Verfügung. Allerdings wäre ein solcher Nachweis unter Anwendung genetischer Vererbungsgesetze auch in der Vergangenheit möglich gewesen. Nur haben diese Ansätze nie zu schlüssigen Ergebnissen geführt und dennoch hält die sog. Schulmedizin starrsinnig an Ihren durch nichts belegten Hypothesen fest, so dass davon auszugehen ist, dass es sich um einen durch materielle Interessen geprägten Konsens handelt, sprich blanke kriminelle Energie, die dazu führt, dass den Patienten letzten Endes eine dauerhafte völlige Gesundung in Wirklichkeit unmöglich gemacht wird. Die von mir aufgeführten "Rückfälle" führe ich persönlich ganz eindeutig auf diesen Sachverhalt zurück.

Was die eigentlichen Ursachen angeht, und ich beziehe mich ohne in anmaßender Weise verallgemeinern zu wollen ausschließlich auf meinen Fall, so liegen diese tatsächlich in subjektiv als extrem empfundenen psychischen Belastungen und insbesondere der damit einhergehenden Schlafstörungen bzw. Schlaflosigkeit, welche dann in Folge wohl tatsächlich auch chemische Ungleichgewichte im Gehirn hervorrufen, die im Prinzip eine Art des traumartigen Denkens in den Wachzustand übertragen. Subjektiv deshalb, weil es klar ist, dass psychische Verwundbarkeiten Ausdruck von Individualität sind und sich diesbezüglich auch keine allgemein gültige Kausalität herleiten lässt. Über die verschiedenen psychologischen Ursachen wurde ja auch viel geforscht und entsprechendes mir persönlich plausibel erscheinendes Material hab ich auf meiner eigenen Internet-Seite http://www.alex-sk.de/ veröffentlicht. Diese Ansätze, obwohl in der Praxis nachgewiesener Maßen durchaus erfolgreich, werden von der sog. Schulmedizin notorisch ignoriert. Nun wird man daraus vielleicht ableiten, dass Verwundbarkeit (Vulnerabilität) etwas minderwertiges (lebensunwertes) wäre - ich sehe es eher umgekehrt im Sinne, dass nur die Nichtakzeptanz von Lebensbedingungen (Sensibilität) im Stande ist dieselbigen zu verbessern. Kurzum ist es plausibel anzunehmen, dass die Lebensbedingungen dort besser sind, wo Menschen eben sensibler sind. Außerdem sind solche traumartigen Zustände auch dazu angetan ein Bewusstsein über die eigenen Probleme zu erlangen, was die eigentliche Voraussetzung dafür ist Probleme überhaupt erst lösen zu können. Deshalb war ja LSD z. B. ursprünglich mal ein zu therapeutischen Zwecken eingesetztes Medikament, welches ich aber jetzt hier nicht propagieren möchte, sondern mich eher für ein Verbot sämtlicher Psychopharmaka einsetzen würde. Schließlich lässt sich bei einem nachfolgenden Fehlverhalten nie klar sagen, ob es letztlich nicht ein Effekt von Psychopharmaka ist, was dazu führt, dass vorwiegend solche Präparate zur Anwendung gelangen, die den "Patienten" ganz handlungsunfähig machen - das scheint mir so der einzige Sinn psychiatrischer "Behandlungen" zu sein. Psychosen an sich würde ich niemals als Krankheiten bezeichnen, sondern als Reaktion auf einen unhaltbaren und unerträglichen Zustand und sie können u. U. bei der Bewältigung des selbigen durchaus hilfreich sein - es kommt darauf an was man daraus macht bzw. wie man (auch selbst) damit umgeht.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Sozialgericht - S 60 AL 5853/03


Betreff: Ihre Einladung vom 7.4.2004 zur mündlichen Verhandlung am 13.5.2004.

Berlin, 18. April 2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

betreffend der o. g. Einladung beantrage ich die noch ausstehende und gemäß § 35 Abs. 3 SGB X Buch längst überfällige Begründung des Verwaltungsakts der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 19.3.2002. Mir persönlich liegt eine derartige Begründung bislang nicht vor und ohne diese betrachte ich mein persönliches Erscheinen bei der Verhandlung als überflüssig, denn die Angelegenheit wäre sowieso klar und ich beantrage somit die Einsetzung in den vorherigen Stand zum Zwecke der Prüfung der Wissenschaftlichkeit des zu meiner Person erstellten psychiatrischen Gutachtens, bzw. psychiatrischer Diagnosen im Allgemeinen, im Sinne der Feststellung von Verantwortung und Haftung für die nun seit fast 10 Jahren der Auseinandersetzung mit und gegen die Psychiatrie der Öffentlichkeit entstandenen Schäden. Ich trete in diesem und im vorherigen Verfahren beim Sozialgericht in doppelter Eigenschaft auf - nämlich zum einen als jemand der ins normale Berufsleben reintegriert werden möchte und zum anderen vorrangig als Bürger und ehemaliger bzw. "hoffentlich" künftiger Steuer- und sonst. Beitragszahler, der sich natürlich fragt wie und wozu die Beiträge, die er zwangsweise zu entrichten hat verwendet werden und wie ich es am eigenen Leibe erfahren durfte im meinem Fall verwendet wurden. Ich sähe es eigentlich mit als Aufgabe der Justiz über die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder zu wachen. Dass die Justiz sich dieser Aufgabe offensichtlich verweigert muss mich als Bürger natürlich sehr nachdenklich stimmen und so ist auch mein Vorgehen in diesem Prozess zu verstehen - dies nur zu Ihrem verbesserten Verständnis. Ansonsten liegen meine Hoffnungen im Vorgehen gegen die Psychiatrie eher beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der auch eine viel bessere Übersicht in meinem Fall hat, da mein eigentliches Problem eher im familiären Bereich liegt, bzw. in der geistesgestörten Familienpolitik in diesem "unserem" Land.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Sozialgericht Berlin - S 60 AL 5853/03

Landessozialgericht Berlin
- Aktenzeichen: S 60 AL 5853/03
Invalidenstraße 52
10557 Berlin

In dreifacher Ausfertigung,
mittels Telefax: (030) 90165-445

Betreff: Urteil der 60. Kammer des Sozialgerichts Berlin vom 13. 5. 2004, mir zugestellt am 28. 5. 2004.

Berlin, 30. Mai 2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen das o. g. Urteil in dem vorbezeichneten Rechtsstreit lege ich hiermit Berufung ein.

Zum Sachverhalt

Aufgrund von mir als schwerwiegend empfundenen damaligen familiären Problemen, sprich Trennungssituation und insbesondere Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, bin ich im September 1994 in eine psychiatrische Klinik eingeliefert worden. Fakt ist, dass ich seinerzeit tatsächlich in einem geistig verwirrten Zustand war und dies habe ich im nachhinein niemals bestritten. Was dann in der "Klinik" passierte, darauf möchte ich erst gar nicht eingehen und es tut hier nichts zur Sache. Jedenfalls kam es in der Folgezeit bis einschließlich Februar 1998 zu mehreren sog. Rückfällen mit anschließenden erneuten "Behandlungen". Allerdings hatte ich von meiner Seite aus stets darauf gepocht, dass meine Verwirrung nicht auf irgendeine Erkrankung meinerseits zurück zu führen ist, sondern vielmehr ausgelöst wurde durch das irrationale und seelisch grausame, d. h. in gewissem Sinne "schockierend" machtmissbräuchliche Verhalten meiner ehemaligen Lebensgefährtin und meine damit einhergehende Sorge um das Wohl unserer gemeinsamen Kinder. Letztendlich aber insbesondere durch meine rechtliche Ohnmachtsposition und die Weigerung des zuständigen Jugendamts vermittelnd tätig zu werden. Diese Weigerung wurde durch die völlig falschen Vorurteile gegenüber "Psychiatriepatienten" später sogar noch bestärkt und so hat sich meine Position und meine psychische Verfassung in selbsterfüllender Weise immer weiter verschlechtert. Eher beiläufig wurde ich dann im Februar 1998 über die bevorstehende Änderung des Kindschaftsrechts zum 1. Juli 1998 hingewiesen. Für mich war das aber der entscheidende Hinweis meine Probleme nun auf rechtlichem Wege lösen zu können. So stellte ich unmittelbar nach meiner Entlassung im März 1998 den entsprechenden Antrag, ohne allerdings das Inkrafttreten der neuen Gesetze abzuwarten. Gleichzeitig war ich natürlich interessiert die Problematik dem Familiengericht darzulegen und zu diesem Zwecke begann ich eine Art des psychiatrischen Selbststudiums. Erst dadurch ist es mir rückwirkend möglich gewesen zu verstehen was diese "Ärzte" überhaupt "machen", bzw. was mir unterstellt und diagnostiziert wurde. Von diesen wurde ich selber darüber stets im Unklaren gelassen und so erfuhr ich erst viel später, dass ich angeblich an einer genetisch bedingten Geisteskrankheit genannt "paranoid halluzinatorische Schizophrenie" leiden sollte, welche der Auslöser für die aufgetretenen geistigen Verwirrungszustände sein soll. Da ich persönlich nicht in der Lage bin meine Gene zu analysieren, kann ich diese absurde Auffassung natürlich auch völlig unmöglich widerlegen und so scheiterten meine Bemühungen bei den Familiengerichten in allen Instanzen. Auch die Annahme meiner entsprechenden Verfassungsbeschwerde wurde ohne Angabe von Gründen verweigert. Da seinerzeit ein psychiatrisches Gutachten von Seiten des Familiengerichts in Auftrag gegeben wurde, sah ich mich veranlasst auch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) über die Problematik zu informieren, damit eine zweifelsfrei richtige Beurteilung zustande kommen könnte. So wurde dann im Mai 1999 seitens der BA das entsprechende und hier beklagte Gutachten in Auftrag gegeben. Ich persönlich war natürlich an einer möglichst raschen Klärung interessiert, nichtsdestotrotz dauerte es bis Mai 2001, also sage und schreibe 2 Jahre, bis endlich das endgültige Ergebnis vorlag, welches zumindest dem Sozialgericht in seiner Vollständigkeit bekannt sein dürfte. Mir jedenfalls hat die BA bislang jegliche Einsicht in die entsprechenden begründenden Unterlagen verweigert. Fakt ist, dass ich in den zwei Jahren auch überhaupt gar nicht begutachtet wurde - jedenfalls ist mir von irgendeiner Genanalyse nichts bekannt und da es mir nach wie vor völlig schleierhaft ist, wie diese "Gutachter" dann zu so einem Ergebnis kommen konnten, weigerte ich mich auch den daraus resultierenden Empfehlungen Folge zu leisten. Ich muss ergänzen, dass ich zwischenzeitlich auch Kontakt zu einer niedergelassenen "Ärztin" hatte, namentlich Frau Dr. Charlotte Neidhardt, Lüderitzstraße 1, 13351 Berlin. Von dieser wurde mir sogar erklärt, dass ich mich aufgrund meiner "Erkrankung" leider mit einer lebenslänglichen Neuroleptika-Einnahme abfinden müsste, worauf ich meinerseits den Kontakt zu dieser "Ärztin" abbrach. Ich erkläre, dass ich seit meiner letzten Zwangs-"Behandlung" im Februar 1998 keinerlei Psychopharmaka einnehme. Jedenfalls wurde die Bewilligung meiner Arbeitslosenhilfe aufgrund des psychiatrischen "Gutachtens" und meines unkooperativen Verhaltens im Juni 2001 aufgehoben. Das Vorgehen der BA war für mich logisch nachvollziehbar und das hatte ich gar nicht zu beanstanden. So war der ausdrückliche Gegenstand der nachfolgenden Klage meinerseits die wahrheitsgemäße und korrekte Feststellung meines Gesundheitszustands, bzw. zumindest die Aushändigung entsprechender begründender Unterlagen. Stattdessen wurde die Klage sabotiert, indem mir aus heiterem Himmel und ohne jegliche Begründung (vgl. § 35 Abs. 3 SGB X Buch) am 19. 3. 2002 die Leistungen wieder bewilligt und auch nachgezahlt wurden. Da die Zahlung der Leistungen aus meiner Sicht aber nie Gegenstand der Klage war und es auch weiterhin nicht ist, sondern eben die Wahrheitsfindung bezüglich meines Gesundheitszustands, verfolge ich diese weiterhin, indem ich mich dieser willkürlichen "Zwangskorruption" auf Kosten Dritter widersetze und den daraus resultierenden Einladungen der BA auch nicht Folge geleistet habe, da die Angelegenheit damit eben indirekt von meiner Seite aus als erledigt anzusehen gewesen wäre, was aber tatsächlich mitnichten bislang so ist.

Antrag

Ich beantrage die Aufhebung des Verwaltungsakts der BA vom 19. 3. 2002, da dieser bislang nicht begründet wurde und somit ohnehin unzulässig und nichtig ist. Daraus folgernd beantrage ich die Einsetzung in den vorherigen Stand, d. h. 18. 3. 2002 und die Fortsetzung des Verfahrens ab dort.

Begründung

Wenn die Sozialgerichte feststellen, dass die BA nicht verpflichtet sei verbindliche Feststellungen über meinen Gesundheitszustand zu treffen, dann muss festgestellt werden, dass sie dies bereits getan hat, nämlich zu Ungunsten der Steuer- und sonstigen Beitragszahler, welche die Leistungszahlungen zu erbringen haben. Die BA hat sich nämlich ohne jegliche vorliegende Begründung über ein gänzlich anders lautendes, von ihr selbst in Auftrag gegebenes "ärztliches" Gutachten hinweg gesetzt, welches überdies bestimmt auch viel Geld gekostet hat. Dies eben in Gestalt des Verwaltungsakts vom 19. 3. 2002 und zwar auch verbindlich, da die Leistungszahlung erfolgt ist und gleichzeitig völlig willkürlich, da gänzlich inkompetent und unbefugt.
Da mir bislang aber gar nichts schriftliches vorliegt, was anders lautet, als das was im "ärztlichen" Gutachten festgestellt wurde, muss ich selbst annehmen, dass dieses Gutachten weiterhin offiziell Gültigkeit hat. Jedenfalls kann ich als mutmaßlich Geisteskranker auch unmöglich eigenmächtig verbindliche Feststellungen zu meinem Gesundheitszustand machen. Somit sehe ich mich auch weiterhin als offiziell nicht vermittelbar an, solang eben diesbezüglich von welcher Seite auch immer eine solche verbindliche Feststellung nicht getroffen wird. Wenn niemand in diesem Lande dazu in der Lage ist, dann muss man sich fragen warum solche Gutachten überhaupt in Auftrag gegeben werden und welche Bedeutung sie dann haben? Insbesondere ist es doch regelrecht skandalös, dass sich weder die BA noch die Sozialgerichte für den Wahrheitsgehalt solcher "Gutachten" interessieren, welche ja wie auch hier Grundlage von Verwaltungsakten und sogar Gerichtsurteilen sind. Es werden hier Urteile auf Grundlage vorgetäuschter falscher Tatsachen, nämlich keiner geringerer als völlig frei erfundener imaginärer Krankheiten gefällt und niemand meint sich dafür interessieren zu müssen? Hierbei handelt es sich tatsächlich zumindest um Krankenversicherungsbetrug wohlgemerkt gigantischen Ausmaßes, bei dem dann auch die Gesundheit der betroffenen Pseudopatienten geschädigt wird. D. h. erst durch die toxischen (neuroleptischen) "Behandlungen" werden die Menschen zu noch kostenaufwendigeren Pflegefällen, sprich Dukateneseln "therapiert", sprich verkrüppelt. Wenn die Sozialgerichte behaupten mir wären durch diese "Diagnosen" keine materiellen Nachteile entstanden, dann muss ich dazu sagen, dass der Bürger in vielerlei Angelegenheiten verpflichtet ist verbindliche d. h. wahrheitsgemäße Aussagen zu seinem Gesundheitszustand zu machen, als da sind Arbeitsverträge, Versicherungsverträge etc. Beruflich wurde ich in den letzten fast 10 Jahren selbstverständlich gemäß § 842 BGB am Fortkommen gehindert, wenn die Aussagen der "Ärzte" und "Gutachter" als wahrheitsgemäß vorausgesetzt werden und sich dies aber im Nachhinein eben als doch nicht wahrheitsgemäß herausstellt. Als weiteres Beispiel führe ich an, dass mir rein "vorsorglich", d. h. ohne jeglichen konkreten Anlass sogar auch der Führerschein entzogen wurde und ich allein schon von daher nur ziemlich eingeschränkt "einsetzbar" bin. Nun versuche ich aber seit fast 3 Jahren den Sozialgerichten klar zu machen, dass ich auch nicht dafür zuständig bin verbindliche Aussagen zu meinem eigenen Gesundheitszustand zu machen. Bislang hat auch noch kein Gericht und keine Stelle meinen Aussagen irgendwelche Beachtung geschenkt. Somit bestehe ich lediglich darauf, dass mir solche Aussagen von gerichtlich anerkannter Stelle, wie auch immer sie ausfallen mögen rational verständlich dargelegt werden. Somit bekräftige ich erneut, dass es mir auch in diesem Verfahren nicht um Leistungen der BA geht, sondern nur darum Gewissheit in der Sache zu erlangen, weil ich wie bereits vielfach gesagt unmöglich eigenmächtig selbst über meinen Gesundheitszustand befinden kann und es auch noch die Familiengerichts-Urteile gibt, die ich ohne eine anders lautende schriftliche Aussage, als die auch hier offiziell immer noch vorliegende und wohl auch weiterhin gültige nicht anfechten bzw. revidieren lassen kann. Letztlich hat die BA aber eine indirekte Aussage zu meinem Gesundheitszustand gemacht und mir würde eigentlich nur die entsprechende schriftliche Begründung ausreichen, diese liegt mir persönlich aber bislang leider immer noch nicht vor. Ohne eine solche anders lautende Aussage war es ihr selbst aber völlig unmöglich den eigenen Aufhebungsbescheid wieder aufzuheben, d. h. das ganze Verhalten der BA seh ich persönlich nur als einen Vertuschungsversuch an, mit dem die eigenen "Gutachter" geschützt und die Herstellung von Transparenz über die ganzen diesbezüglichen Vorgehensweisen und Sachverhalte verhindert werden soll.
Mir liegt selbstverständlich auch daran im Interesse der Allgemeinheit auf diesen ganzen Betrug aufmerksam zu machen und ich bin über das diesbezügliche Desinteresse der Justiz im allgemeinen doch mehr als zutiefst befremdet. Zudem bin ich auch einer totalen Willkür ausgeliefert, die man nur noch als Sklaverei bezeichnen kann, da es jedem meiner Prozessgegner frei steht, ob sie nun meinen oder den Angaben der "Ärzte/Gutachter" Vertrauen "schenken" wollen. Damit bin ich willkürlich aller Rechte beraubt und gleichzeitig willkürlich keiner Pflichten befreit, was ja dann auch nichts anderes als Sklaverei ist. Aus meiner Sicht führt an einer objektiven, verbindlichen und offiziellen Aussage betreffend meines Gesundheitszustands kein Weg vorbei. Insbesondere wird mir durch das Fehlen einer solchen Aussage die Lösung meiner mich immer noch psychisch schwer belastenden persönlichen Probleme weiterhin unmöglich gemacht. Es gilt also insbesondere darum festzustellen, dass nicht etwa irgendeine "Krankheit" als Ursache von geistiger Verwirrung und Problemen zu sehen ist, sondern eher verwirrende und unlösbare Probleme zu scheinbar krankhaften Symptomen in Gestalt geistiger Verwirrung führen können. In wieweit diese "Verwirrung" tatsächlich als solche anzusehen ist, bzw. ob sich darin nicht tatsächlich eine sogar realistischere Sicht der Wirklichkeit spiegelt, dazu brauch und möchte ich mich gar nicht auslassen. Jedenfalls schließ ich solche Verwirrungszustände bei mir künftig aus, da mich persönlich nichts mehr "schockt", auch nicht die verquere Logik der Justiz in meinem Fall und ich somit durchaus ein Bewusstsein und Differenzierungsvermögen entwickelt habe und dies letztlich auch als die einzig wirksame (Selbst-)Hilfe anzusehen ist. Ich könnte für mich darin sogar noch eine berufliche Perspektive sehen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Landessozialgericht - L 6 AL 40/04

Landessozialgericht Berlin
- Aktenzeichen: L 6 AL 40/04
Invalidenstraße 52
10557 Berlin

In dreifacher Ausfertigung, mittels Telefax: (030) 90165-445

Betreff: Ihr Schreiben vom 20.7.2004, bei mir eingegangen am 22.7.2004.

Berlin, 23. Juli 2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der in Ihrem Schreiben enthaltenen Anregung kann ich nicht folgen.

Begründung

Am inhaltlichen Sinn meiner Klage(n) bei den Sozialgerichten hat sich seit dem 5. Juli 2001 (Az. S 80 2317/01) überhaupt nichts und nie was geändert. Den Umstand, dass ich kein rechtliches Gehör finde, weil die Gerichte entweder nicht in der Lage oder Willens sind die Problematik sinngemäß zu erfassen, bzw. sich wohl vorsätzlich taub stellen, kann man mir nicht anlasten. Jedenfalls werde ich doch lediglich nur permanent genötigt meine immer selbe Klage unter rein formalen Gesichtspunkten immer wieder neu zu formulieren. Klar ist, dass über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Verwaltungsakte der BA erst dann entschieden werden kann nachdem in der eigentlichen Sache nämlich der Frage der Beurteilung meines biogenetischen Geisteszustands entschieden worden ist. So lang in dieser Frage auch für mich selber keine endgültige Klarheit hergestellt ist, seh ich gar keinen Anlass und auch überhaupt keine andere Möglichkeit als weiterhin Rechtsmittel einzulegen. Offenbar handelt es sich hier um systemimmanentes "Fehlverhalten" in einer Dimension, welche wohl auch das Landessozialgericht zu überfordern scheint. Schon auch deshalb bin ich rein formal genötigt alle Rechtsmittel auszuschöpfen, da ja Verfassungsbeschwerden nur unter dieser Voraussetzung erhoben werden dürfen. Hier werden offensichtlich Dinge wie Autorität und Macht(-Missbrauch) der Institutionen über Werte wie Wahrheit und Menschlichkeit gestellt. Eine Gesellschaft, die aber den Realitätsverlust fördert zugunsten von Oligarchien, welcher Art auch immer (Plutokratie z. B.) ist auf längere Sicht ohne jegliche Perspektive. Daher wäre es auch und vor allem im Sinne der Justiz selbst zum einzig richtigen Weg der Wahrheit (zurück) zu finden, auch wenn diese für sie selber bitter sein mag.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Bundesagentur für Arbeit - IIc1 - 9043 - B 327/04


Landessozialgericht - L 6 AL 40/04