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Berlin, 3. August 2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
da sich an der bereits hinlänglich bekannten Ausgangslage in meiner Angelegenheit weiterhin nichts geändert hat, d. h. mir zwischenzeitlich immer noch keine sachdienlichen Unterlagen vorliegen, teile ich mit, dass ich zu der von Ihnen zum 10.08.2007 anberaumten persönlichen Vorsprache mangels Sinnhaftigkeit wie gehabt nicht erscheinen werde.
Falls Sie hierfür begründende ärztliche Unterlagen benötigen, so möchte ich darauf verweisen, dass selbige von Ihnen selbst unter Verschluss gehalten werden. Ein solch absurder Vorgang ist mit Worten gar nicht mehr zu umschreiben, wenn Sie von mir die Vorlage von Unterlagen verlangen, deren Herausgabe und Offenlegung Sie selbst seit über 6 Jahren und unter Beihilfe der Sozialgerichte, sogar über zwei Gerichtsverfahren und jeweils zwei Instanzen hinweg, notorisch verweigern. Außerdem habe ich bereits mehrfach Einverständniserklärungen unterzeichnet, durch welche sämtliche mich in der Vergangenheit "behandelnden" Ärzte und Krankenhäuser von ihrer Schweigepflicht entbunden sind. Diese entsprechenden "Befunde" wurden offiziell bislang nicht widerlegt. Darauf bestehe ich meinerseits nun aber berechtigter Weise unabdingbar, während Sie diejenigen sind, die mit einer mittlerweile nur noch als unfassbar dreist und kriminell zu bezeichnenden Energie und unter Beihilfe der Sozialgerichte Ihrerseits die Aufklärung der Sachverhalte sabotieren.
Wenn Sie nun glauben eine gesetzliche Grundlage dafür zu haben, mir auch noch das bereits auf billig konstruierte Weise sanktionierte Existenzminimum zu streichen, dann interpretiere ich dies so, dass Sie es vorziehen über Leichen gehen, als dass ein gewisses kriminelles bzw. betrügerisches Fehlverhalten aufgeklärt wird, womit Sie selbst zum aktiven Mittäter werden. Ich kann Ihnen bei diesem Vorgehen nur viel Erfolg wünschen. Das sagt dann gleichzeitig auch einiges über die Gesetzeslage in diesem Land aus, bzw. welche faschistoiden Kräfte sich hier der Gesetzgebung und Rechtssprechung ermächtigt haben. Jedenfalls sind der Rechtsmittel genug eingelegt worden und ich werde von mir aus keine weiteren Widersprüche, Rechtsmittel und anderweitigen Anträge mehr stellen. Der Ausgang meiner Angelegenheit ergibt sich letztendlich ohnehin nur aus dem abschließenden Urteil des "Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte". Eine weitere absehbare "juristische" Farce erspare ich mir und verbleibe in freudiger Erwartung meines vorzeitigen Ablebens durch verhungern. Leider wird sich ein abgemagerter Körper schwerlich zu Seife verarbeiten lassen, aber zumindest kann mein Zahngold aus besseren Tagen, im Materialwert von ca. € 1000,00 zur Begleichung der Bestattungskosten ausgeschlachtet werden. Eine Entnahme meiner inneren Organe zwecks Transplantation sowie künstliche Ernährung, lehne ich hingegen hiermit ausdrücklich ab.
In diesem Sinne,
mit freundlichen Grüßen,
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