JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg - Ärztliche Untersuchung

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Betreff: Ihr Schreiben vom 14.02.2007, bei mir eingegangen am 17.02.2007 - Medizinische Untersuchung durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit am 08.03.2007.

Berlin, 18. Februar 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

um mir eine neuerliche sich über Jahre hinziehende erneute Begutachtungsfarce und der Allgemeinheit weitere sinnlose Kostenaufwendungen zu ersparen, lege ich gegen die von Ihnen in Auftrag gegebene o. g. Maßnahme hiermit Widerspruch ein.

Begründung

Nachdem es in dieser Begutachtung offenbar darum gehen soll meine berufliche Leistungsfähigkeit festzustellen - eine gegenteilige Begutachtung wäre ja sinnlos, da ein entsprechendes Gutachten bereits vorliegt -, stelle ich meinerseits fest, dass ich meinerseits niemals behauptet habe eingeschränkt leistungsfähig zu sein. Unter diesem Aspekt ist eine solche Begutachtung daher völlig überflüssig. Die Herausgabe der begründenden "ärztlichen" Unterlagen, aus denen sich das Gegenteil ergeben soll, ist mir bis zum heutigen Tage verweigert worden - ich bestehe aber aus rechtlichen Gründen weiterhin auf der Herausgabe dieser Unterlagen, da unter anderem erst daraus die Notwendigkeit zu dieser neuerlichen überflüssigen Begutachtung resultiert.

Das einzige, was mir bekannt ist, ist dass ich angeblich an einer angeblich biogenetisch verursachten, d. h. "endogenen" Geisteskrankheit namens "paranoid halluzinatorische Schizophrenie" leiden soll, weshalb ich in einschlägigen Anstalten unter Missachtung meiner Menschenrechte mittels toxischer chemischer Präparate gegen meinen Willen übelst misshandelt wurde. Außerdem bin ich unter demselben Vorwand, an einer "Geisteskrankheit" zu leiden, der Inanspruchnahme meiner elementarsten Menschenrechte beraubt worden. Aus diesem Grunde muss ich darauf bestehen, dass der Wahrheitsgehalt dieser Aussage geklärt wird und insbesondere muss auch geklärt werden, wer für die, durch diese Unterstellung bis dato aufgelaufenen Schäden und mir entstandenen Nachteile unterschiedlichster Art haftet. Ich persönlich schließe aus, dass die von Ihnen eingeleitete Maßnahme in der geplanten Form der Wahrheitsfindung dienlich sein wird.

Als weitaus sinnvollere Maßnahme beantrage ich daher im Gegenzug von der/dem bestellten GutachterIn eine Auskunft darüber zu erwirken, ob so eine Krankheit namens "paranoid halluzinatorische Schizophrenie", im Sinne eines feststellbaren genetischen "Defekts" oder einer sonstigen ursächlichen biologischen Anomalie, überhaupt existiert. Sollte diese Frage abschlägig beantwortet werden, erübrigt sich auch die diesbezügliche Begutachtung, da das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer gar nicht nachweisbaren Erkrankung unmöglich festgestellt werden kann. Sollte der/die GutachterIn über Kenntnisse bezüglich der Existenz einer solchen Krankheit verfügen, bitte ich um entsprechende Unterlagen und Auskunft darüber mit welcher genetischen oder sonstigen biologischen Analysemethode das Vorhandensein dieser Krankheit bei mir festgestellt werden soll. Insbesondere muss dann auch die Notwendigkeit einer neuerlichen Begutachtung geklärt werden, da die Krankheit ja schon früher zweifelsfrei festgestellt hätte sein müssen - sonst hätte sie mir ja niemals unterstellt werden dürfen.

Nun möchte ich aus Zeitersparnisgründen dem Ergebnis dieser Fragestellungen vorgreifen und beantrage von der "Bundesagentur für Arbeit" Auskunft darüber, auf welcher gesetzlichen Grundlage psychiatrische Gutachten überhaupt in Auftrag gegeben werden dürfen, d. h. auf welcher Grundlage und von welcher Stelle "die Psychiatrie" überhaupt als Wissenschaft anerkannt und zur Erstellung entsprechender Gutachten legitimiert worden ist. Ich würde hierbei gern als Anschauungsbeispiel dienen, mit dem man "der Psychiatrie" den Status einer Wissenschaft aberkennen könnte. Ansonsten kann ich nur feststellen, dass sich die entsprechend Verantwortlichen bei der "Bundesagentur für Arbeit" u. U. der strafrechtlich relevanten Beihilfe zum organisierten Betrug und der vorsätzlichen Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig machten könnten, indem sie weiterhin solche pseudowissenschaftlichen Gutachten in Auftrag geben.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


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Betreff: Medizinische Untersuchung durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit am 08.03.2007 - mein Widerspruch vom 18.02.2007.

Berlin, 4. März 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

angesichts des Umstands, dass mir auf meinen Widerspruch vom 18.02.2007 bislang keinerlei Antwort vorliegt, teile ich mit, dass ich zu dem am 08.03.2007 anberaumten Untersuchungstermin nicht erscheinen werde.

Begründung

Aufgrund fehlender transparenter Kontrolle bezüglich Wissenschaftlichkeit und meiner jahrelangen vergeblichen Bemühungen zumindest die Herausgabe von bereits vorliegenden begründenden "ärztlichen" Beweisunterlagen zu erwirken - "Gutachten", welches im Zeitraum 05/1999 - 05/2001 erstellt wurde und in dem mir eine angebliche verminderte Leistungsfähigkeit bescheinigt wurde -, lehne ich es unter den gegebenen Bedingungen konsequent ab künftig an derartigen Untersuchungen teilzunehmen.

Der Gesetzestext verpflichtet mich zwar zur Teilnahme an einer "ärztlichen" Untersuchung, trotz eingelegten Widerspruchs, der Text verkennt aber den Umstand, dass nicht überall wo "ärztlich" draufsteht auch "ärztlich" drin sein muss. Dr. Mengele wird man auch nicht unbedingt als einen Arzt bezeichnen können, obwohl er den entsprechenden Titel führen durfte. Den Vergleich mit KZ-Ärzten halte ich aus eigener Anschauung, zumindest was den Bereich der Psychiatrie angeht, subjektiv als überaus treffend. Somit bin ich auch der Auffassung, dass in der unkontrollierten Einflusssphäre dieser "Mediziner" ganz offensichtlich ein rechtsfreier Raum besteht, in dem die verfassungsmäßige Grundordnung des Landes auf den Kopf gestellt ist und den ich mich weigere unter den gegebenen Bedingungen weiter zu "betreten".

Ich sehe mich folgerichtig auch gemäß GG Art. 20 Abs. 4 als Bürger des Landes zum Widerstand gegen derartige faschistoide Tendenzen und Unterströmungen verpflichtet, was vielleicht helfen kann mein hiesiges Vorgehen rational verständlich zu machen und wo ihm in meinem Sinne eine gesetzliche Grundlage geboten ist.

 

In diesem Sinne,
mit freundlichen Grüßen,

 


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Betreff: Ihre Einladung vom 05.03.2007 zum Gespräch am 26.03.2007, bei mir eingegangen am 07.03.2007.

Berlin, 7. März 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ihre Einladung kommt für mich sehr überraschend und ist schwer nachvollziehbar.
Sollten Ihnen mittlerweile Unterlagen vorliegen, aus denen es sich zweifelsfrei ergibt, dass ich nicht an einer biogenetisch bedingten Geisteskrankheit namens "paranoid halluzinatorische Schizophrenie" leide, sei es, A) dass ich nachweislich davon nicht betroffen bin, oder B) dass es eine solche biogenetische Krankheit gar nicht gibt, so bitte ich mir die entsprechenden Unterlagen zuzusenden. Andernfalls sehe ich von mir aus überhaupt gar keine Gesprächsgrundlage, da ich selber nichts habe, worauf ich mich bei etwaigen Bewerbungen berufen könnte und somit einem Zustand der Rechtsunsicherheit ausgesetzt wäre, da man mich jederzeit irgendwelcher Falschaussagen bezichtigen könnte. Außerdem benötige ich die Unterlagen, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, die mir durch die entsprechende Fehldiagnose entstanden sind. Es wäre insbesondere auch im Sinne der Allgemeinheit, wenn die Schäden welche der Allgemeinheit entstanden sind ebenfalls beglichen werden könnten und die Bundesagentur für Arbeit entsprechende Anstrengungen unternehmen würde. Ich würde mich hier sehr gerne als Zeuge zur Verfügung stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


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Betreff: Ihre Einladung vom 05.03.2007 zum Gespräch am 26.03.2007, meine Antwort vom 07.03.2007.

Berlin, 21. März 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

angesichts des Umstands, dass mir auf mein Schreiben vom 07.03.2007 bislang keinerlei Antwort vorliegt, teile ich mit, dass ich zu dem am 26.03.2007 anberaumten Gesprächstermin nicht erscheinen werde.

Begründung

Aus der von Ihnen am 14.02.2007 eingeleiteten Maßnahme einer neuerlichen "ärztlichen" Untersuchung, liegt mir bislang kein Ergebnis vor. In Ihrer o. g. neuerlichen Einladung zu einem Gesprächstermin wird auch keinerlei Bezug auf das eventuelle Vorliegen etwaiger Ergebnisse genommen. Bevor die seit fast 8 (respektive über 12) Jahren offene Frage nach meinem biogenetisch-geistigem Gesundheitszustand nicht geklärt ist und nicht entsprechende begründende wissenschaftliche Beweismittel vorgelegt wurden, macht ein neuerliches Gespräch bezüglich meiner beruflichen Zukunft gar keinen Sinn. Ich kann Ihre Einladung daher nur als Versehen oder als einen neuerlichen unbegründeten und somit irrationalen Willkürakt verstehen. Es entzieht sich meinem persönlichen Verständnis eines gesunden Menschenverstands, Ihrer Einladung nachzukommen.

Der Umstand, dass mir nach 8 Jahren immer noch keinerlei Ergebnisse vorliegen, ist m. E. ein eindeutiges Indiz dafür, dass hier seitens der sog. Ärzte ein offensichtlich vorsätzlich betrügerisches und organisiert kriminelles Verhalten vorliegt und die Angelegenheit nur unter transparent wissenschaftlichen Bedingungen geklärt werden kann, wie ich sie in meinem Widerspruchsschreiben vom 18.02.2007 formuliert habe. Ansonsten bin ich für schriftliche Anregungen offen, wie die hinlänglich bekannte Fragestellung denn sonst geklärt werden könnte. Wie vielfach erwähnt und Ihnen wohl hinlänglich bekannt, wurde ich im Zeitraum Mai 1999 bis Mai 2001 über zwei Jahre lang begutachtet und aus dieser "Begutachtung" liegen mir persönlich bislang ebenfalls keinerlei Beweismittel in der Sache vor. Die diesbezüglichen nachfolgend bei den Sozialgerichten geführten Verfahren waren ebenfalls fruchtlos und haben aus meiner Sicht letztlich nur eine Zurücksetzung in den Ausgangsstand Mai 1999 bewirkt. Mir gegenüber wurde ja nicht mal eine Aussage bezüglich der Gültigkeit dieses bereits erstellten "Gutachtens" gemacht, womit ich persönlich, nach sage und schreibe 8 Jahren immer noch und immer weiter im wahrsten Sinne des Wortes im dunkeln tappe. Fakt ist, dass die Krankheit "paranoid halluzinatorische Schizophrenie" juristisch und "krankenversicherungstechnisch" anerkannt ist und die Kosten für entsprechende "Begutachtungen" und "Behandlungen" von den entsprechenden "Trägern" erstattet werden. Mir selbst haben allerdings, außer der "Diagnose" selbst, niemals irgendwelche wissenschaftlichen Beweismittel vorgelegen, mit denen ich für mich selbst Klarheit haben konnte und auf die ich mich meinerseits anderen gegenüber hätte berufen können. Meine eigenen autodidaktischen Nachforschungen lassen mich mittlerweile begründet daran zweifeln, ob eine solche Krankheit in Wirklichkeit überhaupt existiert, was dem "Betrugsverdacht" noch eine ganz erheblich größere Dimension verleiht, gleichzeitig aber auch die seltsamen Vorgehensweisen erklärt, denen ich hier seit über 12 Jahren ausgesetzt bin.

Diese ganzen Umstände zusammengefasst beweisen zweifelsfrei, dass es sich bei "der Psychiatrie" unmöglich um eine Wissenschaft in aufklärerischem Sinne handeln kann, sondern ganz im Gegenteil, eindeutig und offensichtlich um ein Instrument für rechtswidrige Menschenrechtsverletzungen und Verdunkelung von Machtmissbrauch. Irgendwo muss sich jeder halbwegs vernünftig denkende Mensch spätestens jetzt fragen, wer hier letztendlich wirklich wahnsinnig ist, bzw. wem eventuell die Geldgier das Gehirn zerfressen hat.

 

In diesem Sinne,
mit freundlichen Grüßen,

 


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Betreff: Ihre Einladung vom 26.06.2007 zur persönlichen Vorsprache am 10.08.2007, bei mir eingegangen am 28.06.2007.

Berlin, 28. Juni 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bestätige hiermit den Eingang Ihres o. g. Schreibens. Zu den darin enthaltenen Aussagen möchte ich bemerken, dass ich nur den Eingang Ihrer Einladung vom 05.03.2007 zum Termin am 26.03.2007 bestätigen kann. Den Empfang Ihrer Einladungen vom 23.04.2007 und 10.05.2007 kann ich nicht bestätigen, d. h. diese Einladungen sind bei mir nicht eingegangen. Nichts desto trotz habe ich mich in meinen Schreiben vom 18.02.2007, 04.03.2007, 07.03.2007 und 21.03.2007 mehr als hinreichend zur Sache geäußert und wäre, gemäß meinen darin enthaltenen Erklärungen, ohnehin nicht zu einer weiteren persönlichen mündlichen Vorsprache erschienen. Ihr neuerliches Schriftstück enthält auch keinerlei Neuigkeiten. Ich hatte aber erklärt darauf zu bestehen, dass meine Angelegenheit auf schriftlichem Wege geklärt wird. Dass dies verweigert wird, und auch keinerlei Aussage darüber gemacht wird was dem entgegen stehen würde, ist ein eindeutiges Indiz dafür, dass hier versucht wird kriminelles Fehlverhalten wissentlich zu verschleiern. Ich sehe es aber als meine Bürgerpflicht an, diesem kriminellen Fehlverhalten entgegen zu wirken und schriftliche Beweise zu sammeln. Dass ich's mit Schwerstverbrechern und Betrügern zu tun habe, wurde mir auf mündlichem Wege bislang zu genüge vermittelt, nur bin ich aufgrund der Unterstellung an irgendeiner endogenen Geisteskrankheit zu leiden als Zeuge offenbar unglaubwürdig, weshalb solche Gespräche für mich auch keinerlei Wert haben und weshalb ich eben auf schriftliche Beweismittel angewiesen bin.

Der Umstand, dass mir bezüglich der Frage meines biogenetischen geistigen Gesundheitszustands bislang keinerlei Unterlagen vorliegen, ist hingegen schon Beweis genug für fehlende Wissenschaftlichkeit derartiger Begutachtungen, denn Transparenz an sich ist ein Kardinalkriterium für Wissenschaftlichkeit und das Zurückhalten entsprechender begründender Unterlagen, d. h. Intransparenz, ein bereits hinreichender Beweis für das Gegenteil. Da der Betrug damit allein schon als erwiesen anzusehen ist, muss sich Ihr Verhalten jedem Menschen mit halbwegs gesundem Menschenverstand verschließen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

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Betreff: Ihre Einladung vom 26.06.2007 zur persönlichen Vorsprache am 10.08.2007, mein Schreiben vom 28.06.2007.

Berlin, 3. August 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

da sich an der bereits hinlänglich bekannten Ausgangslage in meiner Angelegenheit weiterhin nichts geändert hat, d. h. mir zwischenzeitlich immer noch keine sachdienlichen Unterlagen vorliegen, teile ich mit, dass ich zu der von Ihnen zum 10.08.2007 anberaumten persönlichen Vorsprache mangels Sinnhaftigkeit wie gehabt nicht erscheinen werde.

Falls Sie hierfür begründende ärztliche Unterlagen benötigen, so möchte ich darauf verweisen, dass selbige von Ihnen selbst unter Verschluss gehalten werden. Ein solch absurder Vorgang ist mit Worten gar nicht mehr zu umschreiben, wenn Sie von mir die Vorlage von Unterlagen verlangen, deren Herausgabe und Offenlegung Sie selbst seit über 6 Jahren und unter Beihilfe der Sozialgerichte, sogar über zwei Gerichtsverfahren und jeweils zwei Instanzen hinweg, notorisch verweigern. Außerdem habe ich bereits mehrfach Einverständniserklärungen unterzeichnet, durch welche sämtliche mich in der Vergangenheit "behandelnden" Ärzte und Krankenhäuser von ihrer Schweigepflicht entbunden sind. Diese entsprechenden "Befunde" wurden offiziell bislang nicht widerlegt. Darauf bestehe ich meinerseits nun aber berechtigter Weise unabdingbar, während Sie diejenigen sind, die mit einer mittlerweile nur noch als unfassbar dreist und kriminell zu bezeichnenden Energie und unter Beihilfe der Sozialgerichte Ihrerseits die Aufklärung der Sachverhalte sabotieren.

Wenn Sie nun glauben eine gesetzliche Grundlage dafür zu haben, mir auch noch das bereits auf billig konstruierte Weise sanktionierte Existenzminimum zu streichen, dann interpretiere ich dies so, dass Sie es vorziehen über Leichen gehen, als dass ein gewisses kriminelles bzw. betrügerisches Fehlverhalten aufgeklärt wird, womit Sie selbst zum aktiven Mittäter werden. Ich kann Ihnen bei diesem Vorgehen nur viel Erfolg wünschen. Das sagt dann gleichzeitig auch einiges über die Gesetzeslage in diesem Land aus, bzw. welche faschistoiden Kräfte sich hier der Gesetzgebung und Rechtssprechung ermächtigt haben. Jedenfalls sind der Rechtsmittel genug eingelegt worden und ich werde von mir aus keine weiteren Widersprüche, Rechtsmittel und anderweitigen Anträge mehr stellen. Der Ausgang meiner Angelegenheit ergibt sich letztendlich ohnehin nur aus dem abschließenden Urteil des "Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte". Eine weitere absehbare "juristische" Farce erspare ich mir und verbleibe in freudiger Erwartung meines vorzeitigen Ablebens durch verhungern. Leider wird sich ein abgemagerter Körper schwerlich zu Seife verarbeiten lassen, aber zumindest kann mein Zahngold aus besseren Tagen, im Materialwert von ca. € 1000,00 zur Begleichung der Bestattungskosten ausgeschlachtet werden. Eine Entnahme meiner inneren Organe zwecks Transplantation sowie künstliche Ernährung, lehne ich hingegen hiermit ausdrücklich ab.

 

In diesem Sinne,
mit freundlichen Grüßen,

 


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Betreff: Ihr Sanktionsbescheid vom 16.05.2007, bei mir eingegangen am 22.05.2007.

Berlin, 22. Mai 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen Ihren o. g. Sanktionsbescheid lege ich hiermit Widerspruch ein.

Begründung

Ihr Bescheid verweist zurecht auf den Umstand, dass ich zu einem Meldetermin am 26.03.2007 nicht erschienen bin. Allerdings habe ich mein Nichterscheinen in meinen beiden Schreiben vom 07.03.2007 und 21.03.2007 angekündigt und sehr wohl begründet. Dass meine Begründungen nicht anerkannt werden, kann ich nur als dreiste unbegründete Willkür bezeichnen.

Meinerseits hingegen hatte ich sogar noch erklärt, dass ich weiterhin an der Aufklärung meiner Problematik interessiert bin, allerdings in schriftlicher Form, da sich alle bisherigen, wohlgemerkt seit Mai 1999 andauernden mündlichen Bemühungen, absolut offensichtlich, als völlig unfruchtbar erwiesen haben. Wie dieser neuerliche irrationale Willkürakt eine Problemlösung herbeiführen könnte, verschließt sich mir ebenfalls. Insofern entbehrt Ihr Bescheid jeglicher Logik und kann somit auch unmöglich als Grundlage eines Verwaltungsakts in rechtsstaatlichem Sinne angesehen werden. Ich kann das nur noch so verstehen, dass ich auf dem Wege der Zermürbung gezwungen werden soll, mich einem Terror der Absurditäten zu beugen. Ich hingegen erkläre hiermit, dass ich auch weiterhin nicht im entferntesten gedenke schwachsinnigen und überflüssigen Vorladungen nachzukommen, solang bis die Problematik meines Falles nicht wirksam und mit allen in den letzten 8 Jahren aufgelaufenen rechtlichen Konsequenzen geklärt wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


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Betreff: Ihr aktualisierter Sanktionsbescheid vom 11.06.2007, bei mir eingegangen am 14.06.2007.

Berlin, 14. Juni 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen Ihren o. g. Sanktionsbescheid lege ich hiermit Widerspruch ein, bzw. beantrage diesen als völlig unbegründet zu verwerfen.

Begründung

Ich verweise zunächst auf mein begründetes Widerspruchsschreiben vom 22.05.2007 gegen Ihren ursprünglichen ebenfalls völlig unbegründeten Sanktionsbescheid vom 16.05.2007.

Sofern in Ihrem neuerlichen maschinell erstellten Schreiben festgestellt wird, dass "grundsätzlich allen erwerbsfähigen Personen jede Erwerbstätigkeit zumutbar sei", so möchte ich dem entgegen halten, dass die Frage nach meiner "Erwerbsfähigkeit" bislang nicht geklärt ist, bzw. mir keinerlei diesbezügliche Beweisunterlagen vorliegen. Wenn Sie sich darauf berufen wollen, dass ich einer entsprechenden Einladung zu einem psychologischen oder ärztlichen Untersuchungstermin nicht nachgekommen bin, so möchte ich festhalten, dass ich mein diesbezügliches Nichterscheinen in meinen beiden Schreiben vom 18.02.2007 und 04.03.2007 angekündigt und sehr wohl begründet habe. Meinen dortigen Ausführungen habe ich nichts hinzuzufügen, außer dass ich mich weiterhin und auch künftig strikt weigere unter den gegeben Bedingungen an derartigen "Untersuchungen" teilzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


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Betreff: Ihre Abhilfebescheide und Ihr Sanktionsbescheid vom 01.08.2007, bei mir eingegangen am 02.08.2007.

Berlin, 3. August 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu Ihren Abhilfebescheiden erkläre ich, dass mir zuletzt regulär € 580,87 bewilligt wurden. Am 31.05.2007 erhielt ich eine Überweisung in Höhe von € 545,87, am 29.06.2007 € 478,87 und am 31.07.2007 € 374,87. Eine etwaige Nachzahlung ist bei mir bislang nicht eingegangen.

Im übrigen lege ich gegen Ihren Sanktionsbescheid hiermit erneut Widerspruch ein.

Begründung

Ihr Bescheid verweist zurecht auf den Umstand, dass ich zu einem Meldetermin am 26.03.2007 nicht erschienen bin. Allerdings habe ich mein Nichterscheinen in meinen beiden Schreiben vom 07.03.2007 und 21.03.2007 angekündigt und sehr wohl begründet.
Meinerseits hatte ich erklärt, dass ich weiterhin an der Aufklärung meiner Problematik interessiert bin, allerdings in schriftlicher Form, da sich alle bisherigen, wohlgemerkt seit Mai 1999 andauernden mündlichen Bemühungen, absolut offensichtlich, als völlig unfruchtbar erwiesen haben. In meinen Schreiben vom 18.02.2007 und 04.03.2007 hatte ich konkrete konstruktive Vorschläge unterbreitet, wie die Angelegenheit wirksam geklärt werden könnte. Ihr Bescheid hingegen ist nur als äußerst abstrus zu bezeichnen, insbesondere wenn Sie darauf verweisen dass die Aufklärung eines offensichtlich betrügerischen Verhaltens nicht als im Interesse der geschädigten Allgemeinheit liegend anerkannt werden kann. Unter Verweis auf meine neuerlichen Schreiben vom 28.06.2007 und 03.08.2007, gerichtet an Herrn Raetz, erkläre hiermit erneut, dass ich auch weiterhin nicht im entferntesten gedenke schwachsinnigen und überflüssigen Vorladungen nachzukommen, solang bis die Problematik meines Falles nicht wirksam und mit allen in den letzten 8 Jahren aufgelaufenen rechtlichen Konsequenzen geklärt wurde. Desweiteren verweise ich darauf, dass durch meine Angelegenheit mannigfaltige Menschenrechtsfragen berührt werden und dass jedes Gericht zumindest theoretisch der Verfassung bzw. der Menschenrechtskonvention unterliegt. Des Umstands, dass hier zwischen Theorie und Praxis eine gewaltige schizophrene Lücke klafft, bin ich mir mittlerweile allerdings überaus bewusst.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


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Betreff: Ihr neuerlicher Sanktionsbescheid vom 14.08.2007, bei mir eingegangen am 15.08.2007.

Berlin, 15. August 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei zur Kenntnisnahme mein Schreiben gerichtet an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGHMR). Sollte mir seitens des EGHMR eine vorübergehende Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden, werde ich Sie umgehend davon in Kenntnis setzen, damit Sie weitere Leistungszahlungen umgehend einstellen können. Ggf. werde ich zu viel gezahlte Beträge an Sie zurück überweisen. Ansonsten werde ich auf künftige Zuschriften Ihres Hauses, welcher Art auch immer, überhaupt nicht mehr reagieren, da ich zur Sache bereits mehr als ausführlichst Stellung bezogen habe und meinen bisherigen Ausführungen absolut nichts mehr hinzu zu fügen habe.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Anlage






Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
- Familienunterstützende Hilfen -
Breslauer Platz
10820 Berlin

Mittels Telefax: (030) 7560-2540

Geschäftszeichen: JugFam 24 B 14 - P 1709 / P 1710

Betr.: Ihr Schreiben vom 29.10.2007, bei mir eingegangen am 31.10.2007.

Berlin, 31. Oktober 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei wie von Ihnen gefordert mein aktuellster Bewilligungsbescheid des zuständigen JobCenters. Allerdings bin ich derzeit mit Sanktionen belegt, sodass dieser nicht meine reale Lage darstellt.

In Anknüpfung an mein Schreiben vom 26.09.2006 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass auch meine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ohne jegliche Begründung abgewiesen wurde und ich somit mit Schadensersatzzahlungen seitens der Psychiatrie und Psycho-Pharma-Industrie nicht dienen kann. Etwaige andere Zahlungen haben Sie von mir nicht zu erwarten, da ich offiziell weiterhin als geisteskrank gelte, bzw. sich an diesem Umstand immer noch nichts geändert hat. Diejenigen, die mir eine solche Krankheit unterstellen, wären aber zum Schadensersatz verpflichtet, wäre diese Behauptung unzutreffend, bzw. ich bestehe auch gesunder Weise unabdingbar auf einer solchen Zahlung.

Ich hatte auch bereits erklärt, dass Ihr Haus und insbesondere die entsprechende Familienberatungsstelle maßgebliche Mitschuld an der entstandenen Situation hat. Insofern empfinde ich es auch nur als recht und billig, wenn Sie weiterhin die Kosten für den Unterhalt "meiner" Kinder bestreiten. Ich kann mich bei diesen nur dafür entschuldigen, dass ich mich als Samenspender habe missbrauchen lassen. Dies ist nur meiner damaligen Naivität geschuldet. Jedenfalls würde ich es in dieser "Welt" und insbesondere in diesem Land bestimmt nicht nochmal "tun".

Wenn Sie auf irgendwelche rechtlichen Verpflichtungen verweisen, dann möchte ich dem entgegnen, dass mich diese mittlerweile genauso wenig interessieren, wie sich die Justiz im allgemeinen offensichtlich für die Einhaltung der Menschenrechte interessiert. Von mir zu erwarten, dass ich Steuern für die eigene Entrechtung, Folter und Misshandlung bezahle, wäre völlig absurd, d. h. ich lehne es ausdrücklich ab diesem faschistischen Unrechtsregime in irgendeiner Form weiter dienlich zu sein, selbst wenn es mich den Hungertod kostet. Diesen fürchte ich weniger als irgendeiner "falschen" Sache zu dienen, bzw. dazu sogar gezwungen zu werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Anlage:

1 Blatt Bewilligungsbescheid bis 31.05.2008 des JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg

 












 

JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg
Rudi-Dutschke-Str. 3
10969 Berlin

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Betreff: Ihr Schriftstück vom 15.05.2009, Eingliederungsvereinbarung nach ...

Berlin, 16. Mai 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bestätige den Empfang ihres abstrusen Schriftstücks und leite es postwendend zurück. Zur Frage der "Eingliederungsvereinbarung" hab ich mich in meiner Antwort vom 13.05.2009 hinreichend sachlich geäußert und sehe meinerseits diesen neuerlichen Versuch einer Zwangseingliederung als nichtig an.

Konsequenzen aus meiner ablehnenden Haltung, bzw. meiner offenen "Leistungsverweigerung" zu ziehen, ist ihnen völlig freigestellt, da ich ohnehin auf den Gebrauch der "Justiz" dieses Landes seit längerem verzichte, bzw. diese als solche auch gar nicht mehr anerkenne. Ein Widerspruch gegen ihren "Verwaltungsakt" wäre von diesem Standpunkt gesehen auch völlig widersinnig.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 








JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg - Ärztliche Untersuchung

 

Von: <mail@alex-sk.de>
An: Berlin-Mitte.Aerztlicher-Dienst@arbeitsagentur.de
Datum: Fri, 05 Jun 2009 19:08:57 +0200
Betreff: Ankündigung einer neuerlichen "medizinischen" Untersuchung vom 03.06.09, bei mir eingegangen 05.06.09.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen mitteilen, dass Sie sich die Mühe bezüglich der Untersuchung sparen können. Ich werde den von Ihnen in Aussicht gestellten Termin auf keinen Fall wahrnehmen. Mir liegen noch nicht mal von der ersten diesbezüglichen "Untersuchung", nach 8 Jahren juristischer Auseinander­setzungen, immer noch keine begründenden Unterlagen vor. Einer neuerlichen Pseudobegutachtung kann ich daher unmöglich zustimmen.

Vor fast 15 Jahren wurde mir eine angeblich erblich bedingte Geisteskrankheit namens "paranoid halluzinatorische Schizophrenie" diagnostiziert. Auf Grundlage dieser Diagnose wurde ich mehrfach gegen meinen Willen mittels toxischer Präparate (genannt "Neuroleptika") übelst misshandelt. Des Weiteren bin ich auf Grundlage dieser "Diagnose" meiner elementaren Menschen- und Bürgerrechte beraubt. Irgendwelche Beweismittel für das Vorliegen einer solchen Erkrankung habe ich bislang nicht. Auch ist es mir noch nicht gelungen irgendwo Beweise für die Existenz einer solchen "Erkrankung" ausfindig zu machen. Eine biologische Vererbung würde ja einen entsprechend zu vererbenden Gendefekt voraussetzen. Insofern verschließt sich mir auch der Sinn einer neuerlichen Untersuchung, da es ja wohl ausgeschlossen ist, dass mein kompletter Körper zwischenzeitlich genetisch mutiert sein könnte. Ich bin aber selbstverständlich jederzeit bereit der Wahrheitsfindung zu dienen und eine Speichelprobe abzugeben, damit diese entsprechend auf einen Gendefekt hin untersucht werden kann. Ansonsten spreche ich den von Ihnen in Betracht gezogenen neurologisch-psychiatrischen Gutachtern jegliche Wissenschaft­lichkeit ab, und insbesondere gehe unter keinen Umständen davon aus, dass diese an Wahrheitsfindung im entferntesten ein Interesse haben könnten.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Skugor