Der Polizeipräsident in Berlin
- GeschZ.: 991220/5305-7
Direktion 1 VB III 5
Pankstraße 29
13357 Berlin

Berlin, 6. Dezember 1999

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erstatte ich Anzeige gegen:

  1. Karl Bonhoeffer Nervenklinik (KBoN),

  2. Dr. med. Charlotte Neidhardt, Ärztin für Psychiatrie, Lüderitzstr. 1, 13351 Berlin,

wegen:

  1. unterlassener Hilfeleistung, zu welcher sie seitens richterlicher Beschlüsse verpflichtet wurden,

  2. Behandlungsmethoden, die nur als übelste Folter mit chemischen Mitteln zu bezeichnen sind und nur dazu angetan sind die geistige Gesundheit der Patienten dauerhaft und nachhaltig zu schädigen zum Zwecke der Befriedigung finanzieller Interessen der eigenen "Zunft".

Klinisch "behandelt" wurde ich in folgenden Zeiträumen:

 

10.09.1994 bis 13.04.1995 in der KBoN,
Mai 1996 bis Juli 1996 im Rottenmünster (Rottweil, Bd.-Württ.),
16.12.1996 bis 13.01.1997 in der KBoN,
28.09.1997 bis 17.10.1997 in der KBoN,
03.02.1998 bis 04.03.1998 in der KBoN.

 

Kontakt zu der niedergelassenen Ärztin Frau Dr. Neidhardt habe ich aufgenommen am 14.1.1997 und abgebrochen im April 1998.

Zur Sache mache ich folgende Angaben:

Meine erste Einweisung steht in ursächlichem Zusammenhang mit schwerwiegenden und mich seelisch stark belastenden familiären Problemen. Diagnostiziert wurde eine "paranoid halluzinatorische Psychose". Über die Bedeutung und Konsequenz dieser Diagnose wurde ich niemals informiert. Mir selbst waren derartige "Erkrankungen" völlig unbekannt und aus meinem familiären Umfeld sind mir auch keine derartigen Fälle bekannt. Zwar war mir der Begriff der Schizophrenie vertraut, jedoch bin ich niemals auf den Gedanken gekommen, dass ich selbst davon betroffen wäre, d. h. ich kann und konnte niemals etwas an mir selbst feststellen, was mit diesem Begriff in Zusammenhang gebracht werden könnte. Im nachhinein stellen für mich nur die Art und die "Medikamente" mit denen ich "behandelt" wurde einen Hinweis auf die Diagnose Schizophrenie dar. Jedenfalls war die "Behandlung" nie darauf gerichtet mir bei der Lösung meiner Probleme zu helfen, im Gegenteil wurden die Probleme real immer größer und meine Lage immer verzweifelter, was zu erneuten Rückfällen führte. Ich behaupte nicht, nicht hilfsbedürftig gewesen zu sein, meine geistige Verwirrtheit lässt sich jedoch sehr einfach auf durch Stress verursachte Schlafstörungen, d. h. eine Art von Verschwimmen von Traum und Wirklichkeit oder unbewusst herbeigeführte Selbsthypnose zurückführen. Die bezweckte Wirkung der mir verabreichten "Medikamente" ist ausschließlich auf eine Desensibilisierung des Individuums gerichtet und wird durch gezielte, für mich als extrem schmerzvoll empfundene persönlichkeitsverändernde Gehirnschädigung erreicht. Im nachhinein würde ich es als glücklichen Umstand bezeichnen, dass ich aufgrund dieser extrem empfundenen Schmerzen und Krämpfe und meiner sich immer weiter verschlimmernden Lebenssituation irgendwann aufhören musste den Anweisungen und Empfehlungen der Ärzte vertrauen zu schenken. In wieweit mein Gehirn durch die bisherigen "Behandlungen" geschädigt ist und welche Spätfolgen ich noch zu erwarten habe, ist für mich schwer zu beurteilen. Dennoch beantrage ich für das mir zugefügte Leid und die lebensruinierenden Konsequenzen der psychiatrischen Vorgehensweisen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Mir fällt es sehr schwer eine Summe zu nennen, da man eine potenzielle genetische Auslöschung unmöglich in Geldwert ausdrücken kann. Jedenfalls sind der Psychiatrie, auf Kosten meiner Existenz, meinen Berechnungen zufolge, ca. 350000,- DM zugeflossen und ich halte es für berechtigt, wenn dieses unrechtmäßig erworbene Geld von den "Verantwortlichen" zurückerstattet wird.

In Zusammenhang mit meinen Problemen verweise ich auf mein beim Amtsgericht Neukölln unter Geschäftsnummer 52 VIII P 7176/7323 seit 19.3.1998 anhängiges Vormundschaftsverfahren. Desweiteren füge ich XX Blatt Unterlagen bei, die das Fehlverhalten der Psychiatrie dokumentieren sollen. Die seit März 1998 stattgefundene Stabilisierung meines Gesundheitszustands, führe ich auf meine eigenen Bemühungen mich zu dem Thema sachkundig zu machen zurück. Zum Beispiel habe ich Psychologie-Vorlesungen an der Freien Universität besucht, muss aber zugeben hierbei kaum etwas gelernt zu haben. Die beigefügten Unterlagen entstammen meinen eigenen Recherchen, d. h. ich würde die gesamte Psycho- und Psycho-Pharma Branche als eigenprofitorientierte und volkswirtschaftlich schädliche Scharlatanerie bezeichnen. Wie solche Fehlentwicklungen entstehen und wer letztlich dafür verantwortlich zu machen ist, ist für mich persönlich eine interessante Frage. Jedenfalls scheint es am System zu liegen, welches profitorientierte Ärzte mit vielen Patienten begünstigt, anstatt solche, die dafür sorgen, dass Menschen tatsächlich schnellst möglichst wieder gesund werden. Aber das sollte letztlich doch nicht mein Problem sein, schließlich schützt ja bekanntlich Unwissenheit vor Strafe nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Der Polizeipräsident in Berlin
- GeschZ.: 991220/5305-7
Direktion 1 VB III 5
Pankstraße 29
13357 Berlin

Berlin, den 12. Februar 2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

betreffend meiner Angelegenheit 52 VIII P 7176/7323 beim Amtsgericht Neukölln erhalten Sie anbei ein Blatt, welches eine untersuchenswerte dubiose Terminverwechslung im Rahmen des Sachverständigengutachtens dokumentiert. Ansonsten ist auch das gesamte sich über zehn Monate schleppende Gutachten nur als an Dummdreistigkeit kaum zu überbietende Farce zu bezeichnen. Den Nettoaufwand für ein Gutachten dieser Qualität, würde ich auf höchstens zwei Wochen beziffern. Was mit den Kindern passiert, die diesen Leuten ausgeliefert werden, kann ich schwer beurteilen, aber mir scheint doch ziemlich eindeutig, dass hier Böcke als Gärtner tätig sind. Die vorbezeichnete Terminverwechslung habe ich selbst aufgedeckt, indem es mir trotz unbekannten Aufenthalts meiner ehemaligen Lebensgefährtin gelungen ist den Sachverhalt, dass ich mündlich zum 6. August, sie aber zum 13. August 1999 eingeladen wurde aufzuklären. Angesichts der emotionalen Brisanz der Angelegenheit, wo es um meine eigenen Kinder geht, kann man den Vorgang nur als allergröbst fahrlässig oder als einen vorsätzlichen Destabilisierungsversuch bezeichnen. Ob es im Rahmen der Gutachtenvergabe auch zu Verfilzungen mit den jeweiligen Richtern kommt, müsste meiner Meinung nach auch aufgeklärt werden, denn die Richter erscheinen mir alles andere als objektiv, neutral und fair. Ein gefühlsmäßiges Verständnis für meine Lage habe ich schon seit Langem aufgegeben zu erwarten, denn das Verfahren zerrt schon seit fast zwei Jahren an meinen Nerven und nichts was irgendeinen Sinn ergeben würde passiert. Ich würde die Genforschung auf Defizite im Bereich Moral und Gewissenhaftigkeit konzentrieren. Wenn man in diesem Bereich fündig würde, wären sicherlich viele menschliche Probleme gelöst.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens
Rechtsanwältin
Teltower Damm 54
14167 Berlin

Berlin, 24. Mai 2000

Sehr geehrte Frau Dr. Niethammer-Jürgens,

 

da es bislang keinerlei Anzeichen gibt, dass Sie in irgendeiner meiner Angelegenheiten produktiv und in meinem Sinne tätig geworden sind, beantrage ich hiermit die umgehende Rückführung sämtlicher Beweisunterlagen, welche ich Ihnen diesbezüglich überlassen habe. Beachten Sie bitte die vorbezeichnete Anschriftenänderung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Staatsanwaltschaft Berlin - 65 Js 2877/99


Zeugenaussage Dr. med. Jürgen Beckmann

Dr. med. Jürgen Beckmann
Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin
Abt. f. Forensische Psychiatrie
Oranienburger Str. 285
13437 Berlin

tel.: 4194-5344
fax: 4194-5332

Der Polizeipräsident in Berlin
Dir 1 VB III 5
Pankstraße 29
13357 Berlin

z. H. Herrn Francke (per Fax ausschließlich)
GeschZ.: 991220/5305-7

 

Sehr geehrter Herr Francke,

 

nachdem mir erst heute die Krankengeschichte über die stationären Aufenthalte des Herrn Alexander SKUGOR geb. 10.04.1964 zugegangen ist, kann ich Ihre Fragen beantworten; eine Erinnerung habe ich an den Pat. kaum noch, die Informationen entstammen der Krankengeschichte.

Eine Aussagegenehmigung meiner Krankenhausleitung liegt im übrigen vor; bei Bedarf könnte ich diese ebenfalls übersenden.

1. Wie lange kennen Sie Herrn S. und woher ?

Herr S. wurde am Samstag den 10.09.1994 gem. PsychKG § 26.2 stationär in der K.Bo.N. (II Abt. für Allgemeinpsychiatrie - Station 11) aufgenommen, er wurde von zwei Pol. Beamten auf die Station gebracht, gesehen habe ich Herrn S. erstmals am Montag, den 12.09.1994.

2. Welche Diagnose stellten Sie für Herrn S. ?

Am Montag stellte ich die Diagnose einer "Erstmanifestation einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie, DD, schizophrenieforme Episode".

3. Welche Behandlungsmethoden wandten Sie an ?

4. Wie wurde er mediziert ?

Herr S. wurde psychiatrisch-psychotherapeutisch mit Gesprächen und psychopharmakologisch mit handelsüblichen Neuroleptika und Tranquilizern behandelt:

Am 10.09. erhielt er, weil er unvermittelt eine Ärztin angriff, gegen seinen Willen 50 mg des Beruhigungsmittels Tranxilium® (Dikaliumchlorazepat); am 11.09. und 13.09. erhielt er - am 11.09. angeordnet vom diensthabenden Arzt, am 13.09. angeordnet von mir - 150 mg Ciatyl-Z-acuphase® (Zuclopenthixolazetat) intramuskulär gespritzt.

Am 12.09. bekam er von mir 30 mg Haldol® (Haloperidol) per os, aufgeteilt auf drei Gabe zu jeweils 10 mg. Dieses wurde allerdings einen Tag später abgesetzt, weil Herr S. typische Nebenwirkungen in Form von Zungenkrämpfen zeigte.

Das gegen diese Nebenwirkungen wirksame und vom diensthabenden Arzt am Nachtmittag des 12.09. verordnete Medikament Akineton® (Biperiden) spuckte er dem Pflegepersonal ins Gesicht und erhielt das gleiche Medikament dann gespritzt.

Ab dem 15.09. akzeptierte er eine Medikation mit dem Depotneuroleptikum Fluanxol®-Depot 2% (80 mg).

5. Welche Nebenwirkungen können bei den genannten Medikamenten auftreten ?

Die unerwünschten Wirkungen der neuroleptischen Medikation (laienhaft auch: Nebenwirkungen) sind

 

1. Frühdyskinesien
2. Parkinson-Syndrom (Parkinsonoid)
3. Akathisie
4. Spätdyskinesien
5. Malignes neuroleptisches Syndrom

 

Herr S. litt unter Frühdyskinesien.

 

Sollten Sie weitere Erläuterungen zu den einzelnen Symptomen wünschen, empfehle ich die Lektüre von: BENKERT, O. u. H. HIPPIUS: Psychiatrische Pharmakotherapie, Berlin 1996.

Dort ist auf 14 Seiten (Seite 192 ff) das Wesentliche zusammengefasst.

6. War zu irgendeiner Zeit für Sie (oder andere) eine Not- oder Gefahrensituation wahrnehmbar oder bestand bei Herrn S. eine akute Eigen-/Fremdgefährdung ?

Herr S. wurde von der Polizei in die Klinik gebracht und von der diensthabenden Ärztin nach § 26.2 PsychKG untergebracht. Der an diesem Wochenende tätige sozialpsychiatrische Dienst Reinickendorf hat die Unterbringungsvoraussetzungen nach § 8 Abs. 1 PsychKG bejaht und den Pat. am folgenden Tag nach § 26.1 untergebracht.

Vom Amtsgericht Wedding wurde Herr S. dann am 13.09.1994 für 4 Wochen untergebracht. Ohne die Unterbringungsvoraussetzungen wäre eine zwangsweise Unterbringung illegal. Die Unterbringungsvoraussetzungen lagen vor.

Herr S. wurde von mir am 28.09.1994 auf die offene allgemeinpsychiatrische Station 9 zu Herrn Dr. Lieberodt verlegt.

Am 16.12.1996 wurde Herr S. von mir als diensthabendem Arzt der K.Bo.N. (zu dieser Zeit war ich nicht mehr als Arzt in der II. Abt. für Allgemeinpsychiatrie tätig) gem. PsychKG § 26.2 untergebracht. Zu diesem Zeitpunkt lag sowohl Eigen- als auch Fremdgefährdung vor (er verletzte z. B. eine Krankenschwester auf der ihn aufnehmenden Station).

Seitdem hatte ich meines Wissens keinerlei Kontakt mehr zu Herrn Skugor.

 

Mit freundlichen Grüßen,


(Unterschrift)
Dr. Beckmann


Zeugenaussage Dr. med. Holger Lieberodt

Der Polizeipräsident in Berlin
Direktion 1 VB III 5
Herrn Kriminalkommissar Francke
- GeschZ. 991220/5305-7
Pankstr. 29
13357 Berlin

Schriftliche zeugenschaftliche Äußerung im Ermittlungsverfahren gegen mehrere Ärzte der KBoN und weiterer Krankenhäuser in Deutschland wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung

Berlin, 12.2.2000

Sehr geehrter Herr Kriminalkommissar Francke,

 

wie erbeten werde ich im folgenden die von Ihnen telefonisch formulierten Fragen in o. g. Angelegenheit beantworten.

Frage 1.
Wie lange kennen Sie Herrn Alexander Skugor und woher ?

Herr Skugor ist mir aus der Zeit bekannt, in der ich als Stationsarzt ihn als Patienten der offen geführten Station 9 der 11. Allgemeinpsychiatrischen Abteilung der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik behandelt habe. Er wurde am 25.09.1994 von der geschlossen geführten Station 11 auf meine Station verlegt; von uns aus wurde er am 21.11.1994 in teilstationäre Weiterbehandlung in die Tagesklinik Wedding unserer Klinik verlegt.

Frage 2.
Welche Diagnose stellten Sie bei Herrn Skugor ?

Herr Skugor wurde mit der Symptomatik einer paranoiden Schizophrenie in die Klinik aufgenommen. Zum Zeitpunkt der Verlegung auf meine Station waren die akuten psychotischen Symptome Wahn und wahnhaft begründete Aggressivität unter medikamentöser Therapie bereits abgeklungen, ohne dass Herr Skugor anfangs Distanz zu seinen initialen Wahnvorstellungen hatte. Im weiteren Behandlungsverlauf entwickelte er die Symptomatik einer schweren Depression im Sinne einer postpsychotischen Depression, d. h. einer depressiven Störung, die in der Folge einer abgeklungenen wahnhaften Schizophrenie auftritt.

Frage 3.
Welche Behandlungsmethoden wendeten Sie in der Behandlung von Herrn Skugor an und welche Medikamente wurden verordnet ?

Herr Skugor wurde entsprechend des schulmedizinischen Konsens über die Behandlung von Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis pharmakologisch mit Medikamenten aus der Stoffklasse der antipsychotisch wirksamen Neuroleptika behandelt, darüber hinaus mit psychotherapeutischen Einzel- und Gruppengesprächen sowie mit soziotherapeutischen Behandlungsangeboten wie Ergo- und Musiktherapie.

Bei Übernahme auf meine Station war Herr Skugor mit dem Neuroleptikum Flupentixol mediziert, das als Depotmedikament in einem Rhythmus von ca. 14 Tagen in einen Muskel gespritzt werden kann. Diese Medikationsform war notwendig geworden, da Herr S. die orale Einnahme von Medikamenten zunächst verweigert hatte. Da unter diesem Medikament Nebenwirkungen im Sinne von Bewegungsstörungen (Dyskinesien) auftraten, wurde zunächst Biperiden als Tablette hinzugegeben, das solche Nebenwirkungen beseitigen kann. Außerdem wurde mit Abklingen der wahnhaften Symptome die Dosis von Flupentixol reduziert. Da darunter die Dyskinesien nicht verschwanden, wurde eine kurze medikamentenfreie Pause eingelegt, wobei erneut wahnhafte Krankheitssymptome auftraten. Darum wurde ab Mitte Oktober 1994 das als Tablette einzunehmende Neuroleptikum Risperidon verordnet, das in erheblich geringerem Maße zu Dyskinesien führt.

Da im weiteren Behandlungsverlauf die depressive Störung in den Vordergrund trat, wurde ab Anfang November Risperidon abgesetzt und statt dessen Thioridazin gegeben, das als Neuroleptikum einerseits einen Schutz gegen das Wiederauftreten von wahnhaften Symptomen bietet, andererseits auch antidepressiv wirksam ist. Mit dieser Medikation wurde Herr S, in die Tagesklinik verlegt.

Frage 4.
Welche Nebenwirkungen können unter Einnahme der verordneten Medikamente auftreten ?

Unter Einnahme von Neuroleptika kann es zu folgenden Nebenwirkungen kommen: Verschiedene Formen von Bewegungsstörungen und Muskelverkrampfungen (Frühdyskinesien, Akathisie, Parkinsonsyndrom-artige Symptome sowie Spätdyskinesien), Störungen des vegetativen Nervensystems wie Blutdruckabfall, Mundtrockenheit und Sexualfunktionsstörungen sowie Störungen beim Wasserlassen, EKG-Veränderungen, Veränderungen des weißen Blutbildes, Leberveränderungen, epileptische Anfälle sowie psychische Veränderungen wie Verlangsamung, Müdigkeit, Störungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie Verminderung der Libido. Außerdem können Störungen des Hormonsystems, der Temperaturregulation des Körpers und Stoffwechselstörungen, insbesondere Appetitsteigerung, auftreten.

Herr Skugor war von mir über die Wirkungen und Nebenwirkungen von Neuroleptika ebenso wie über das Wesen schizophrener Erkrankungen und die aktuellen Empfehlungen zu ihrer Behandlung informiert worden.

Frage 5.
War zu einer Zeit, in der Herr Skugor zur Behandlung vorstellig wurde, eine Gefahr für den Patienten erkennbar oder bestand Eigen- oder Fremdgefährdung ?

Herr S. wurde wegen fremdaggressiven Verhaltens durch die Polizei der Klinik zugeführt und nach § 26.2 PsychKG aufgenommen. Auch auf der Station 11 verhielt er sich zunächst gegenüber Mitpatienten und Personal fremdaggressiv, so dass auf Antrag des Amtsarztes durch einen Amtsrichter die Unterbringung des Patienten für 4 Wochen angeordnet wurde. Im weiteren Verlauf dieses Aufenthaltes von Herrn S. in der Klinik war er freiwilliger Patient. Während der Behandlung auf Station 9 traten keine weiteren Fremdaggressionen auf, jedoch kam es im Rahmen der depressiven Störung zu latenter Suizidalität, die jedoch in freiwilliger Absprache beherrschbar war.


(Unterschrift)
Holger Lieberodt


Zeugenaussage Dr. med. Charlotte Neidhardt


Generalstaatsanwaltschaft Berlin
- Geschäftsnummer 65 Js 2877/99
Elßholzstraße 30
10781 Berlin

Berlin, 21. Juli 2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen das Ermittlungsergebnis vom 7. Juli 2000, Poststempel 17. Juli 2000, in Sache 65 Js 2877/99 der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin, lege ich hiermit Beschwerde ein. Unmittelbar verletzt sind meine Rechte in dem Sinne, dass das Amtsgericht Neukölln die Anspruchnahme meines Rechts auf Umgang mit meinen eigenen leiblichen Kindern, von meiner Krankheitseinsicht und der Bereitschaft zur psychiatrischen Behandlung abhängig macht. Das diesbezügliche Verfahren unter Gesch.-Nr. 52 VIII P 7176/7323, schleppt sich schon seit dem 19. März 1998 dahin, obwohl ich nach BGB § 1684 das Recht und die Pflicht auf Umgang mit meinen Kindern habe. Der Ausbruch meiner psychischen Erkrankung steht jedoch in ursächlichem Zusammenhang mit dem Tatbestand "böswilliger Umgangsvereitelung" seitens der Kindesmutter. Das Gericht verweigert sich dieser Einsicht und stützt sich dabei auf pseudosachverständige Gutachten.

Die Ermittlungen der vorbezeichneten Staatsanwaltschaft sind an Dilettantismus kaum zu überbieten. Es gibt keinen Beweis dafür, dass die an mir durchgeführten "Behandlungen" in irgendeinem Sinne notwendig, nützlich oder hilfreich waren, vielmehr beruht die Stabilisierung meines Gesundheitszustands einzig und allein auf meinen eigenen Bemühungen, mich zu dem Thema sachkundig zu machen. Die, von mir bereitgestellten Beweismittel hat die vorbezeichnete Staatsanwaltschaft völlig ignoriert. Es handelt sich dabei unter anderen um wissenschaftliche Abhandlungen von:

 

Gregory Bateson - Anthropologe und einer der wichtigsten Denker des Jahrhunderts.
Peter R. Breggin - National Director of the Center for the Study of Psychiatry and Psychology, Bethesda, Maryland.
Arnold Retzer - Oberarzt der Abteilung psychoanalytische Grundlagenforschung und Familientherapie der Universitätsklinik Heidelberg.
WHO - Verweise auf Statistiken der Weltgesundheitsorganisation, die belegen, dass psychiatrische Interventionen ausschließlich der Befriedigung finanzieller Interessen der psychiatrischen Zunft sowie der Pharma-Industrie dienen und im Sinne einer Heilung völlig kontraproduktiv sind. In diesem Zusammenhang verweise ich, angesichts einer möglichen Verstrickung des Gesetzgebers und geldpolitischer Interessen, auf "Codex Alimentarius".

Paradoxer Weise stützt sich das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft ausschließlich auf die Aussagen und Behauptungen der beschuldigten Ärzte, womit die Ermittlungen auch formaljuristisch völlig nichtig sind.

Zu den Zeugenaussagen erkläre ich im einzelnen folgendes.

Vernehmung der Zeugin Dr. NEIDHARDT.

Antw. 1.
Bei Dr. Jochen CUYPERS handelt es sich um einen Vertrauensarzt des Arbeitsamts Neukölln. Zum damaligen Zeitpunkt war ich der naiven Überzeugung, es müsse sich daher um eine vertrauenswürdige Person handeln.

 

Antw. 2.
Die Diagnose ist eine leere Worthülse. Der Begriff "halluzinatorisch" wird in der Regel in Zusammenhang mit dem Phänomen des Stimmenhörens verwendet. Ich erkläre eidesstattlich, dass ich an diesem Phänomen niemals gelitten habe. Vielmehr litt ich unter Albträumen, in welchen ich meine Kinder um Hilfe rufen gehört habe. Daraus folgernd bildete ich mir ein, ich hätte eine telepathische Verbindung zu meinen Kindern und müsste ihnen helfen. In diesem Zusammenhang beantrage ich die Untersuchung sämtlicher mit meiner Person in Verbindung stehender Polizeiprotokolle vom September 1994. Daraus wird eindeutig ersichtlich, dass meine Ersteinweisung in die KBoN am 10.9.1994 in zweifelsfrei eindeutigem Zusammenhang mit meinen familiären Problemen steht. Außerdem wird auch ein eindeutiger Zusammenhang mit Schlafstörungen, einhergehend mit einer sich eigendynamisch entwickelnden Schlaflosigkeit ersichtlich. Bezüglich des Begriffes "Schizophrenie", existiert eine vorsätzlich geschürte Verwirrung. Ich persönlich verbinde diesen Begriff mit dem Phänomen der "multiplen Persönlichkeit", an welchem meine ehemalige Lebensgefährtin zweifelsfrei leidet. Dies erklärt auch eindeutig meine Ängste bezüglich des Wohlergehens meiner Kinder. Solche Personen zeichnen sich durch besondere Heimtücke bei gleichzeitiger fast völliger Unauffälligkeit aus. In diesem Sinne würde ich Frau Dr. NEIDHARDT auch als schizophren bezeichnen, da ihre Aussagen fast sämtlich erlogen und erfunden sind. An mir kann ich nichts derartiges feststellen. Bei den Psychosen handelt es sich eher um tiefenpsychologische Selbstreinigungsprozesse, welche die umgebende schizophrene Wirklichkeit nur spiegeln und dem Betroffenen bewusst machen.

 

Antw. 3.
Eine Gesprächstherapie mit meiner Person hat nie stattgefunden. Daher beantrage ich die Beschlagnahmung sämtlicher Unterlagen dieser Ärztin, da Verdacht auf Falschabrechnungen bei Krankenkassen besteht. Richtig ist, dass Frau Dr. NEIDHARDT mir erklärt hat, eine Gesprächstherapie mache bei mir keinen Sinn und ich müsse mich, angesichts der Tatsache, dass ich mehrfach psychotisch geworden bin, damit abfinden, bis an mein Lebensende, mir alle zwei Wochen in ihrer Praxis eine Spritze abholen. Die Spritze würde sie mir auch nicht notwendiger Weise selbst verabreichen, sondern dies könnte auch von einer ihrer Arzthelferinnen bewerkstelligt werden. Meine "Erkrankung" verglich sie mit Diabetes. Diabetiker müssten sich schließlich auch mit derartigen Behandlungen abfinden. Nun hinkt dieser Vergleich in mehrfacher Hinsicht. Diabetes ist durch erhöhten Blutzuckerspiegel im Blut nachweisbar. Auch besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen Behandlung und Krankheitsverlauf. Bei mir ist aber nichts nachweisbar. Das verabreichte Medikament (Fluanxol) führte bei mir zum Tremor, Schlafstörungen, Denkstörungen und Todesängsten, weshalb ich Frau Dr. NEIDHARDT mehrfach aufgesucht habe, um mich zu beklagen. Ihre Antwort war jedes mal, dass ich mir alles nur einbilden würde. Ansonsten hatte ich um meine Person niemals Angst, vielmehr mache ich mir nur große Sorgen um meine Kinder. Wenn ich um mich heute vor irgendetwas Angst habe, dann nur, begründet durch die extrem traumatischen Erfahrungen, vor Psychiatern. Im März 1998 suchte ich Dr. NEIDHARDT auf, da ich eine Bescheinigung für das Jugendamt Tempelhof benötigte. Von den verschriebenen Tabletten habe ich, angesichts zwischenzeitlich wiederauftretender Schlafstörungen eine einzige geschluckt, wegen der verheerenden Wirkung die Einnahme umgehend wieder eingestellt. D. h., ich erkläre eidesstattlich, dass ich seit März 1998 praktisch keine Medikamente mehr eingenommen habe. Es müsste ausgerechnet werden, wie viel Geld den Krankenkassen damit gespart worden ist. Bezüglich der Kontaktstellen für psychisch Kranke, erkläre ich, dass deren Arbeit für mich niemals von irgendeinem Vorteil war. Im Gegenteil führen diese Stellen zu einer fortschreitenden gesellschaftlichen Abkapselung und Stigmatisierung insbesondere auch gezielt seitens der dort tätigen Mitarbeiter. Als sinnvoll für mich hat sich die Arbeit des "Psychose-Seminars" der FU-Berlin in der Uferstraße, Wedding erwiesen. Die Seminare besuche ich kontinuierlich seit März 1998 im regelmäßig stattfindenden Rhythmus von zwei Wochen.

 

 

Antw. 4.
Wie vorstehend beschrieben, handelt es sich bei dieser Antwort um eine totale Verstellung der Tatsachen. Die Aufzeichnungen der Ärztin sind zu beschlagnahmen, insbesondere auch Aufzeichnung über die an anderen Patienten vorgenommenen Behandlungen und es ist ein Vergleich über die Krankheitsverläufe anzustellen.

 

Antw. 5.
Eine völlig aus der Luft gegriffene Aussage. Ich wohnte seinerzeit in einer Wohngemeinschaft. Aufgrund des Umstands, dass ich mich in der Vergangenheit auffällig Verhalten hatte, wurde ich auch für alle damals aufgetretene Probleme verantwortlich gemacht. Mir ist es gelungen in allen strittigen Fällen meine Unschuld zu beweisen. Eine Behandlung hat nie stattgefunden. Um die Zwangsverabreichung von Medikamenten zu vermeiden, war ich gezwungen Dr. NEIDHARDT bezüglich der Medikamenteneinnahme zu täuschen. Gleichzeitig sah ich mich stets gezwungen einen Vorrat an Medikamenten zu halten, da ich in ständiger Angst vor Zwangsbehandlungen lebte.

Vernehmung des Zeugen Dr. med. Jürgen Beckmann.

Antw. 1,2,3,5.
Hierzu verweise ich auf vorstehend bereits gemachte Angaben.

 

Antw. 4.
Ich wurde von zwei Polizeibeamten am 10.9.1994 erstmals eingeliefert. Ich leistete keinen Widerstand und war der Überzeugung, man würde mir in der Klinik helfen, da mir selbst klar war, dass an der damaligen Situation etwas nicht in Ordnung war. Der Angriff auf die Ärztin erfolgte im Rahmen des Aufnahmegesprächs. Bei diesem handelte es sich um einen verzweifelten Ausbruchsversuch, nachdem mir, in der Art, wie das Gespräch ablief, intuitiv klar wurde, dass es mir an den Kragen ging. Aufgrund des Horrors, den ich durchlebte, fehlt mir an die ersten zwei Wochen des Psychiatrieaufenthalts glücklicher Weise jegliche Erinnerung. Einer chemischen Behandlung, hätte ich in Besitz meiner geistigen Kräfte niemals zugestimmt. Es gibt sicherlich andere Wege auf Menschen beruhigend einzuwirken. Die mir zwangsweise verabreichten Chemikalien führten zu völliger Willenlosigkeit, daher sind die im nachhinein erwirkten schriftlichen Behandlungseinwilligungen als nichtig anzusehen.

 

Antw. 6.
Die Unterbringungsvoraussetzungen waren bedingt gegeben, diese rechtfertigen aber unter keinen Umständen die durchgeführten Behandlungsmethoden. Da ich vor meiner Unterbringung in der Psychiatrie nie Kontakt mit Justizbehörden hatte, ist eindeutig, dass ich kein krimineller Charakter bin und mich auch im Rahmen der psychischen "Erkrankung" auch nie gravierend schuldig gemacht habe. Auch bin ich in der Lage alle mich betreffende Vorfälle aus meiner Sicht zu schildern. Dazu habe ich niemals Gelegenheit erhalten. Im Rahmen sämtlicher Psychiatrieaufenthalte ist es niemals zu therapeutischen Gesprächen gekommen. Die "wohlmeinenden" Gespräche bezogen sich stets ausschließlich auf die Frage der Medikamentenverträglichkeit. Ich konnte bei mir keinerlei Unterschiede in der Wirkung der ungefähr zehn ausprobierten Präparate feststellen. Mein Unbehagen wurde auf eine "postpsychotische Depression" zurückgeführt, von der man mir erklärte, diese würde irgendwann abklingen. Richtig ist, dass das Unbehagen auf die Wirkung der Medikamente auf den "Dopamin"-Haushalt zurückzuführen ist <!-- Peter R. Breggin, "Giftige Psychiatrie", S. 100: Nachdem ich die lobotomierende Wirkung der Neuroleptika 1989 in einer Debatte mit international bekannten Psychiatern beschrieben hatte, gab ein gegnerischer Arzt zu, dass er selbst "eine niedrige Dosis eines Neuroleptikums" genommen hätte und dann ein überwältigendes und unerträgliches Gefühl von "Depression" und "Desinteresse" erlebt hatte. Aber er sagte weiter, seine Patienten würden aufgrund ihrer "abnormen Gehirne" solch einer lobotomierenden Wirkung nicht unterliegen. -->. Die Verbesserung des Befindens ist auf eine Anpassung des Körpers, bzw. eine "Dopamin"-Überproduktion, d. h. auf eine Neutralisierung der Medikamentenwirkung zurückführbar. Ein spontanes Absetzen der Medikamente, führt zum "Dopamin"-Überschuss und zu unkalkulierbaren Effekten, d. h. erst die Medikamentenverabreichung führt zu der eigentlichen Krankheit. Es ist durchaus denkbar und nachvollziehbar, dass Stress und Schlafstörungen zu Störungen des chemischen Haushalts im Gehirn führen. Jedoch wäre die Beseitigung der besonders extremen Stressfaktoren sicherlich die geeignetere Behandlungsmethode, als den Chemiehaushalt des Gehirns gewaltsam zu kontrollieren und Menschen gleichzeitig in eine existenzbedrohende Stresslage zu versetzen.

Vernehmung des Zeugen Holger Lieberodt.

Antw. 1,2.
Hierzu verweise ich auf vorstehend bereits gemachte Angaben.

 

Antw. 3.
Bezüglich des Hinweises auf die Schulmedizin, verweise ich auf die Statistiken der WHO. An eine Einzel- oder Gruppengesprächstherapie kann ich mich nicht erinnern, ich war aufgrund der Medikamentenwirkung ohnehin nur bedingt ansprechbar und denkfähig. Derartige Therapien waren auch gar nicht angezeigt. Vielmehr wäre eine Familientherapie durchzuführen gewesen. Dies wäre zum damaligen Zeitpunkt noch möglich gewesen, da sich meine ehemalige Lebensgefährtin durchaus eines Zusammenhangs meiner Erkrankung mit ihrem Verhalten bewusst war. Durch unterlassene Hilfeleistung der Ärzte, ist die Familie endgültig zerbrochen. Die Schuld an der Erkrankung wurde mir zugeschoben und meiner schizogenen Lebensgefährtin der Freibrief erteilt. In sämtlichen Aussagen der Ärzte findet sich kein einziger Hinweis auf die Ursachen der "Erkrankung", obwohl die psychologischen Ursachen bereits in den fünfziger Jahren ausgiebig erforscht und wirksame Therapien entwickelt wurden, so zum Beispiel die systemische Familientherapie. Durch Unterlassung der Hilfeleistung ist zudem die seelische Gesundheit meiner Kinder erheblich gefährdet. Diese befinden sich in Händen einer geistig fragwürdigen Mutter und müssen mit der Vorstellung aufwachsen, von einem genetisch defekten Vater abzustammen, was ihnen indirekt auch von der eigenen Mutter suggeriert wird. Würden die Kinder ebenfalls psychisch erkranken, so würde man dies auf den, von mir geerbten vermeintlichen genetischen Defekt zurückführen, obwohl die Erkrankung eindeutig im schizogenen Charakter der Kindesmutter wurzelt.

 

Antw. 4.
Bezüglich der Nebenwirkungen der Neuroleptika (übersetzt Nervengifte), habe ich mich zu einem viel späteren Zeitpunkt informiert, indem ich unter Androhung rechtlicher Schritte die Herausgabe eines Beipackzettels erzwungen habe.

 

Antw. 5.
Mein fremdaggressives Verhalten in der Klinik ist ausschließlich als Abwehrreaktion auf das aggressive Vorgehen des behandelnden Personals anzusehen. Freiwilliger Patient wurde ich, nachdem meine Denkfähigkeit bis zur Überlebensunfähigkeit chemisch reduziert wurde, d. h. nachdem ich in einem völlig hilflosen und debilen Zustand war.

Aussageverweigerung der Ärztin Dr. Prokopi.

Hierbei handelt es sich um die "Behandlung" im Zeitraum vom 16.12.1996 bis 13.1.1997, d. h. meinen zweiten Aufenthalt in der KBoN. Dieser Aufenthalt war am traumatischsten und nur als abscheulichste Folter zu bezeichnen. In einem, zugegebener Maßen leicht verwirrten Zustand besuchte ich selber freiwillig die Klinik, in der Absicht die Ärzte davon zu überzeugen, dass meine Lebensgefährtin die eigentlich geisteskranke Person ist. Das Gespräch entwickelte sich dergestalt, dass ich im Verlauf desselben, die Ärzte des Holocausts beschuldigte, was ein extrem grausames Vorgehen, bzw. die Erfüllung der Vorwürfe nach sich zog. Mir wurde eine HALDOL Depotspritze verabreicht. Herr Beckmann selber sagt aus, dass ich früher bei diesbezüglicher Medikation unter schwersten "neben" Wirkungen litt. Das Präparat führte in Folge auch zu schweren Krämpfen, im Verlauf welcher ich mir so fest in die Zunge biss, bis diese stark blutete. Auf meine Bitten, mir eine krampflösende Akineton Spritze zu verabreichen, reagierten die Ärzte und Pfleger mit Hohn und Spott. Mir wurde erklärt, dass eine solche Spritze, welche eine unmittelbare Wirkung entfaltet hätte, viel zu teuer wäre. Es wurde mir eine Tablette desselben Präparats angeboten. Bei der Tablette ist das Problem, dass die ohnehin schwache Wirkung, erst Stunden nach der Einnahme einsetzt. Man erklärte mir, ich solle mich bis dahin einfach hinlegen und entspannen. So litt ich Stunden und Tage unbeschreibliche Höllenqualen. Über mehr als drei Monate war ich ohne jegliches Geschmacksempfinden an der verstümmelten Zunge, konnte auch nur unter starken Schmerzen Nahrung aufnehmen. Ein derartiges Vorgehen ist nur als perversester Sadismus zu bezeichnen.

Aussage von Frau Dr. Wiese fehlt.

Diese würde meine Klinikaufenthalte im Zeitraum 28.9.1997 bis 17.10.1997, sowie 3.2.1998 bis zum letzten Aufenthalt am 4.3.1998 betreffen. Von Frau Dr. Wiese erhielt ich den Hinweis auf die bevorstehende Änderung des Kindschaftsrechts. Die Änderung dieser Rechtslage, hatte entscheidenden Einfluss auf meine Krankengeschichte, da mir eine Chance gegeben ist, meine unlösbar erscheinenden Probleme zu lösen. Jedoch werden alle Lösungswege durch das Verhalten des Amtsgerichts Neukölln und der Pseudosachverständigen seit 28 Monaten blockiert, obwohl, wie nachweislich und wissenschaftlich belegt, ein eindeutiger Zusammenhang zwischen meinen Problemen und der "Erkrankung" besteht und ich seit März 1998 rückfallfrei bin. Stattdessen werde ich jetzt von der Justiz psychisch gefoltert und mit Widersinn schikaniert, wie ich es von meiner ehemaligen Lebensgefährtin hinlänglich gewohnt bin.

Da das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft als völlig unglaublich anzusehen ist, beantrage ich Einsicht in die an Sie zu überstellende Akte 65 Js 2877/99. Im Rahmen der Ermittlungen ist es nachweislich zum Aktenschwund gekommen, sodass ich fehlende Unterlagen nachreichen möchte.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Generalstaatsanwaltschaft Berlin - Zs 1631/00


Von: "Alexander Skugor" <alex.sk@planet-interkom.de>
Datum: 2001/01/12 Fri PM 08:55:41 CET
An: <russell.tribunal@berlin.de>
Betreff: Rechtsanwalt

 

Hallo Leute,

 

zwecks Erwirkung einer Gerichtlichen Entscheidung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Gesch.Z. Zs 1631/00 brauche ich die Unterschrift eines Rechtsanwalts.

Meine Postanschrift lautet:

 

Alexander Skugor
Mühsamstraße 69
10249 Berlin

 

Von: <russell.tribunal@berlin.de>
An: "Alexander Skugor" <alex.sk@planet-interkom.de>
Gesendet: Freitag, 19. Januar 2001 17:03
Einfügen: reply.htm
Betreff: AW: Rechtsanwalt

 

Wir haben Ihren Wunsch an RA. Saschenbrecker weitergeleitet. Sie können im Werner-Fuß-zentrum, sCharnweberstr. 29 Berlin Friedrichshain am 26.1. ab 16.00 Uhr zu einer Beratung mit Herrn saschenbrecker kommen. Möglichst Rechtsberatungsschein vom Amtsgericht mitbringen.

 

René Talbot

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Von: "alex.sk" <alex.sk@planet-interkom.de>
An: "Thomas Saschenbrecker"
Gesendet: Sonntag, 21. Januar 2001 03:05
Einfügen: TS.ZIP
Betreff: Generalstaatsanwaltschaft

 

Sehr geehrter Herr Saschenbrecker,

 

bezüglich des mir seitens Herrn René Talbot vorgeschlagenen Termins am 26.1.2001 16:00, erhalten Sie anbei die wichtigsten Unterlagen. Die angehängte Datei muss vorher mit "unzip" entpackt werden. Darin enthalten sind die Dokumente "Kripo01", "Staat02" und "Staat12", welche meine Klage und Beschwerdeschriften enthalten. Des Weiteren finden Sie darin fast alle in "Staat12" aufgelisteten wissenschaftlichen Unterlagen. Ich möchte aber noch erwähnen, dass ich mich vorsorglich auch gleichzeitig mit dem Serviceteam "Behandlungsfehler" der AOK in Verbindung gesetzt habe. Auch bin ich bislang bei fünf Anwälten gescheitert, in diesem völlig einfachen und eindeutigen Fall tätig zu werden, was meiner Meinung nach ein schlechtes Licht auf das deutsche Rechtswesen wirft. Ich hoffe, dass es diesbezüglich positive Ausnahmen gibt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Skugor

 

Von: "Alexander Skugor" <alex.sk@planet-interkom.de>
An: "Thomas Saschenbrecker"
Gesendet: Sonntag, 28. Januar 2001 00:43
Einfügen: Staat12.doc
Betreff: Öffentliche Klage Zs 1631/00.

 

Sehr geehrter Herr Saschenbrecker,

 

anbei die verbesserte Ausführung des von Ihnen eventuell zu unterzeichnenden Antrags. Das entsprechende Original habe ich bereits ausgedruckt und unterzeichnet. Ich bitte Sie alsbald Klarheit zu schaffen, da ich unter Zeitdruck stehe und ansonsten nach anderen Wegen suchen muss.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Skugor


Strafsenat des Kammergerichts
- Geschäftszeichen: Zs 1631/00
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Berlin, 1. Februar 2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nachdem meine Bemühungen um einen Anwalt, beim Serviceteam "Behandlungsfehler" der AOK (Neubert, Cornelia) gescheitert sind, habe ich Herrn Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker, c/o Werner-Fuß-Zentrum, Scharnweberstraße 29, 10247 Berlin, die Prozessvollmacht, mit allen benötigten Unterlagen erteilt. Dieser hat unter Zeugen zugesagt die Angelegenheit zu prüfen und sich kurzfristig mit mir in Verbindung zu setzen. Da ich bislang noch keine negative Rückmeldung erhalten habe, gehe ich davon aus, dass dieser Anwalt sich der Sache annimmt. Sollte dies bis zum 10. Februar 2001 nicht geschehen, bitte ich Sie, ihn in die Liste der schizophren-korrupten Anwälte einzugliedern und mir einen weiteren Monat Zeit für die Suche eines ethisch korrekten Anwalts zu geben, da ich in diesem Fall erneut arglistig getäuscht wäre. Da es mir nicht möglich ist einen Anwalt zur Mitwirkung zu zwingen, wäre ich auch mit der Beiordnung eines Pflicht-Rechtsbeistands einverstanden. Auch bitte ich das Gericht zu prüfen, ob überhaupt ein Anwalt erforderlich ist, da die Angelegenheit ohnehin lückenlos aufgeklärt ist und es keinen Zweifel an der Berechtigung einer öffentlichen Klage gibt, insbesondere da das öffentliche Interesse davon ebenfalls tangiert ist. Schließlich werden auf Kosten der Krankenversicherungsbeitragszahler sogar auch noch Kinder übelst, wie Schlachtvieh beim Abtransport misshandelt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Berlin, 28. Januar 2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft in der vorbezeichneten Angelegenheit vom 28.12.2000, eingegangen am 11.1.2001, beantrage ich hiermit gerichtliche Entscheidung, bzw. die Erhebung der öffentlichen Klage.

Als Gründe gebe ich an:

  1. Bezüglich der ärztlichen Kunst, habe ich hinreichend nachgewiesen, dass es sich bei der Psychiatrie weder um eine wissenschaftliche noch um eine medizinische Kategorie handelt. Die dort praktizierten "Behandlungen" sind nicht geeignet Menschen zu helfen, sondern allenfalls sie mit Hilfe der gehirnschädigenden Substanzen unschädlich zu machen und somit tiefgreifende gesellschaftliche Probleme unter den Teppich zu kehren. Somit ist der Vorwurf des versuchten Totschlags durchaus gerechtfertigt, da man Zombies, zu denen man durch die Behandlungen gemacht wird, nicht mehr als lebendige Wesen bezeichnen kann. Zudem ist vor allem allein schon die Diagnose einer "Schizophrenie" dazu angetan das Leben eines Menschen völlig zu ruinieren. Aus den ärztlichen Unterlagen geht gar nicht hervor, was "Schizophrenie" überhaupt ist. Eventuell könnte das Symptom des "Stimmenhörens" einen Hinweis auf eine irgendwie geartete Spaltung der Persönlichkeit darstellen, ich erkläre aber zum wiederholten mal, dass ich von diesem Symptom nicht betroffen bin und es auch niemals war.

  2. Zu den Urteilen des Amtsgerichts Neukölln wäre zu sagen, dass Fehlurteile grundsätzlich selbst als Verbrechen anzusehen sind, da sie Verbrechen ungesühnt lassen und sogar noch legitimieren. Der Hinweis auf formaljuristische Korrektheit, wirft allenfalls die Frage auf, ob die Formaljurismen nicht vorsätzlich so angelegt sind, um Freiraum für Willkür zu schaffen (vgl. Verfassungsvorschrift Art. 97 Abs. 1). Formaljurismen, die krasse Fehlurteile (9 C 313/99, AG Neukölln) möglich machen und die Wahrheitsfindung verhindern, sind unter keinen Umständen als zivilisiert oder rechtsstaatlich anzusehen. Auch Ihr Urteil ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar (vgl. Joost A. M. Meerloo, M. D., "THE RAPE OF THE MIND", S. 68, 78 u. 63ff <!-- CHAPTER SEVEN: In the end, driven by crime and guilt, the ruling members have to stick it out together because the downfall of the system would bring about the downfall of the entire gang, both leaders and followers. The same thing holds true in the criminal world. Once a man has taken the first step and rejected the laws of society and joined the criminal gang, he is at war with the outside world and its moral evaluations. From that point on, the gang can blackmail him and subdue him. -->), da mehr als offensichtlich ist, dass ich kein genetisch defekter und geisteskranker Mensch bin und dass eine lebenslängliche medikamentöse Misshandlung, wie von den Ärzten nachweislich empfohlen, völlig überflüssig und sogar hochgradig schädlich für mich wäre. Dies wird aber als Bedingung für die Rückerlangung meiner normalen bürgerlichen Rechte (vgl. Urteil in der Umgangsrechts-Sache 52 VIII P 7176/7323, AG Neukölln) gestellt. Meine geistige Verwirrung ist in Wirklichkeit tatsächlich nur auf Stress und Schlaflosigkeit, welche in hohem Maße von der Psychiatrie selbst verursacht sind, zurückzuführen (vgl. Joost A. M. Meerloo, M. D., "THE RAPE OF THE MIND", S. 38 <!-- CHAPTER FOUR: That only deprivation from sleep is able to produce various abnormal reactions of the mind was confirmed by Tyler in an experiment with 350 male volunteers. He deprived them of sleep for 102 hours. Forty-four men dropped out almost at once because they felt too anxious and irritated. After forty hours without sleep, 70 percent of all subjects had already had illusions, delusions, hallucinations, and similar experiences. Those who had true hallucinations were dropped from the experiment. After the second night, sporadic disturbances of thinking were common to all subjects. The participants were embarrassed when they were informed later of their behavior. The changes in emotional response had been noticeable -- euphoria followed by depression; dejection and restlessness; indifference to unusual behavior shown by other subjects. The experiment gave the impression that prolonged wakefulness causes some toxic substance to affect brain and mind. -->) und somit ist jeder Mensch potenziell lebenslänglich der Misshandlung bedürftig. Zudem handelt es sich bei den unterstellten Wahnvorstellungen doch in den meisten Fällen um der Realität sehr nahe kommende und lediglich emotional verzerrte intuitive Gedanken.

Sämtliche von mir bereits eingereichten wissenschaftlichen Beweismittel füge ich diesem Schreiben erneut bei. Die anderen Beweismittel, ärztliche Unterlagen usw., bitte ich von den zuständigen Stellen im Original abzufordern.


- Auflistung der wissenschaftlichen Beweismittel -

Blauer Ordner - Beiträge in deutscher Sprache (vornehmlich Übersetzungen aus dem Englisch-Amerikanischen):

  1. Peter R. Breggin - "Giftige Psychiatrie" (Auszüge)

  2. Arnold Retzer - "Die Behandlung psychotischen Verhaltens" (Auszüge)

  3. PSYCHOLOGIE HEUTE 2/2000 S. 40-45

  4. Don D. Jackson - "Kritik der Literatur über die Erblichkeit von Schizophrenie"

  5. Gregory Bateson u. A. - "Auf dem Wege zu einer Schizophrenie-Theorie"

  6. John H. Weakland - "Double-Bind-Hypothese und Dreier-Beziehung"

  7. Harold F. Searles - "Das Bestreben, den anderen verrückt zu machen..."

  8. Ronald D. Laing - "Mystifizierung, Konfusion und Konflikt"


Gelber Ordner - Beiträge in englisch-amerikanischer Sprache:

  1. Peter R. Breggin - "Brain-Disabling Treatments in Psychiatry..." (Auszüge)

  2. About Gregory Bateson - "The Pattern Which Connects"

  3. Joost A. M. Meerloo - "THE RAPE OF THE MIND" (8 verfügbare Kapitel)

Überdies stelle ich mich für eine Genanalyse jederzeit gern zur Verfügung. Somit soll den "Ärzten" eine Möglichkeit gegeben werden einen Gendefekt ausfindig zu machen. Sollten sie nicht in der Lage sein einen diesbezüglichen Nachweis zu führen, ist der Fall einfach, eindeutig und endgültig geklärt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 


Kammergericht in Berlin - 3 Ws 32/01


Strafsenat des Kammergerichts
- Geschäftszeichen: 3 Ws 32/01
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Berlin, 29. März 2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich beantrage hiermit zu erfahren, wo ich mich gegen Ihren absolut absurden Beschluss beschweren kann. Die Abweisung meiner Antrags ist in soweit völlig unbegründet, da weder von der Staatsanwaltschaft, noch von Seiten des Rechtsanwalts Saschenbrecker, noch von Ihrer Seite die Aussichtslosigkeit, Mutwilligkeit oder der querulatorische Charakter meiner Klage sachlich begründet wurde. Es liegt von keiner Seite eine Stellungnahme vor, die Ihren Beschluss rechtfertigen könnte. Vielmehr wird immer offensichtlicher, dass die kriminellen Machenschaften der Psychiatrie und der Pharma-Industrie von der Justiz und der offenbar völlig korrumpierten "Rechts"-Anwaltschaft gestützt werden. An der Berechtigung meiner Klage kann es keinen Zweifel geben und wenn doch, dann bitte ich von irgendeiner Seite um eine rationale Begründung, ansonsten muss ich mein Weltbild dahingehend ändern, in einem kriminell-mafiosen Staatsgebilde und nicht in einem zivilisierten Rechtsstaat zu leben.

 

Mit freundlichen Grüßen,