Zeugenaussage Dr. med. Jürgen Beckmann
Dr. med. Jürgen Beckmann
Der Polizeipräsident in Berlin
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Generalstaatsanwaltschaft Berlin
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Antw. 4.
Antw. 5. Vernehmung des Zeugen Dr. med. Jürgen Beckmann.
Antw. 1,2,3,5.
Antw. 4.
Antw. 6. Vernehmung des Zeugen Holger Lieberodt.
Antw. 1,2.
Antw. 3.
Antw. 4.
Antw. 5. Aussageverweigerung der Ärztin Dr. Prokopi.Hierbei handelt es sich um die "Behandlung" im Zeitraum vom 16.12.1996 bis 13.1.1997, d. h. meinen zweiten Aufenthalt in der KBoN. Dieser Aufenthalt war am traumatischsten und nur als abscheulichste Folter zu bezeichnen. In einem, zugegebener Maßen leicht verwirrten Zustand besuchte ich selber freiwillig die Klinik, in der Absicht die Ärzte davon zu überzeugen, dass meine Lebensgefährtin die eigentlich geisteskranke Person ist. Das Gespräch entwickelte sich dergestalt, dass ich im Verlauf desselben, die Ärzte des Holocausts beschuldigte, was ein extrem grausames Vorgehen, bzw. die Erfüllung der Vorwürfe nach sich zog. Mir wurde eine HALDOL Depotspritze verabreicht. Herr Beckmann selber sagt aus, dass ich früher bei diesbezüglicher Medikation unter schwersten "neben" Wirkungen litt. Das Präparat führte in Folge auch zu schweren Krämpfen, im Verlauf welcher ich mir so fest in die Zunge biss, bis diese stark blutete. Auf meine Bitten, mir eine krampflösende Akineton Spritze zu verabreichen, reagierten die Ärzte und Pfleger mit Hohn und Spott. Mir wurde erklärt, dass eine solche Spritze, welche eine unmittelbare Wirkung entfaltet hätte, viel zu teuer wäre. Es wurde mir eine Tablette desselben Präparats angeboten. Bei der Tablette ist das Problem, dass die ohnehin schwache Wirkung, erst Stunden nach der Einnahme einsetzt. Man erklärte mir, ich solle mich bis dahin einfach hinlegen und entspannen. So litt ich Stunden und Tage unbeschreibliche Höllenqualen. Über mehr als drei Monate war ich ohne jegliches Geschmacksempfinden an der verstümmelten Zunge, konnte auch nur unter starken Schmerzen Nahrung aufnehmen. Ein derartiges Vorgehen ist nur als perversester Sadismus zu bezeichnen. Aussage von Frau Dr. Wiese fehlt.Diese würde meine Klinikaufenthalte im Zeitraum 28.9.1997 bis 17.10.1997, sowie 3.2.1998 bis zum letzten Aufenthalt am 4.3.1998 betreffen. Von Frau Dr. Wiese erhielt ich den Hinweis auf die bevorstehende Änderung des Kindschaftsrechts. Die Änderung dieser Rechtslage, hatte entscheidenden Einfluss auf meine Krankengeschichte, da mir eine Chance gegeben ist, meine unlösbar erscheinenden Probleme zu lösen. Jedoch werden alle Lösungswege durch das Verhalten des Amtsgerichts Neukölln und der Pseudosachverständigen seit 28 Monaten blockiert, obwohl, wie nachweislich und wissenschaftlich belegt, ein eindeutiger Zusammenhang zwischen meinen Problemen und der "Erkrankung" besteht und ich seit März 1998 rückfallfrei bin. Stattdessen werde ich jetzt von der Justiz psychisch gefoltert und mit Widersinn schikaniert, wie ich es von meiner ehemaligen Lebensgefährtin hinlänglich gewohnt bin. Da das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft als völlig unglaublich anzusehen ist, beantrage ich Einsicht in die an Sie zu überstellende Akte 65 Js 2877/99. Im Rahmen der Ermittlungen ist es nachweislich zum Aktenschwund gekommen, sodass ich fehlende Unterlagen nachreichen möchte.
Mit freundlichen Grüßen,
Generalstaatsanwaltschaft Berlin - Zs 1631/00 |
Strafsenat des Kammergerichts
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Strafsenat des Kammergerichts
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