Anmerkung:
Die Strafanzeige wegen des offensichtlich unzulänglichen "ärztlichen" Gutachtens im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit und damit auch des Steuerzahlers, wurde mündlich bei einer Polizeidienststelle zu Protokoll gegeben, bezüglich Vergehen gemäß § 278 StGB, § 279 StGB, § 274 StGB und des Verdachtes auf Vergehen gemäß § 263 StGB, bezogen auf die Sachverständigen, sowie § 266 StGB, bezogen auf Verantwortliche der Bundesagentur [Anstalt ;-)] für Arbeit [und Arbeitsbeschaffung]. Vgl. Schreiben an das Sozialgericht Berlin vom 22. März 2002.
Staatsanwaltschaft Berlin - 91 Js 3603/02 |
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
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